Im ORF-Skandal um den zurückgetretenen Generaldirektor Roland Weißmann gibt es die nächste Wendung. Weißmann verlangt, dass der vollständige Compliance-Bericht den Mitgliedern des ORF-Stiftungsrats vorgelegt wird.

In einer Aussendung seines Anwalts Oliver Scherbaum heißt es, die zuletzt veröffentlichten privaten Nachrichten würden „kein zutreffendes Gesamtbild der tatsächlichen Beziehung und der zugrunde liegenden Dynamik vermitteln“. Es sei daher nicht länger hinnehmbar, dass auf Basis einzelner, aus dem Zusammenhang gelöster Auszüge der höchstpersönliche Lebensbereich seines Mandanten offengelegt und dieser öffentlich bloßgestellt werde.

Die Mitglieder des Stiftungsrats, die gesetzlicher Verschwiegenheit unterliegen, sollen auf dieser Grundlage eine „sachliche und vollständige Bewertung“ vornehmen können.

Der zentrale Vorwurf: Nur Ausschnitte statt Gesamtbild

Seit Montag wird die Causa auf Basis ausgewählter Chat-Passagen und Bildbeschreibungen diskutiert, die der Falter veröffentlicht hat. Weißmanns Seite hält nun dagegen: Diese Ausschnitte reichten nicht aus, um die tatsächliche Beziehung und die gesamte Kommunikationsdynamik fair zu beurteilen

Der exxpress hatte bereits am Dienstag auf genau dieses Problem hingewiesen: Wie belastbar ist ein öffentlicher Eindruck, wenn Außenstehende nur redaktionell ausgewählte Passagen kennen, nicht aber das vollständige Material?

Schon kleine Auslassungen können Tonfall, Kontext und Gewicht verändern. Das bedeutet nicht automatisch, dass die veröffentlichten Stellen harmlos wären. Es bedeutet aber sehr wohl, dass das Publikum nur einen gefilterten Ausschnitt sieht. Dass ein solcher Ausschnitt nicht zwingend das ganze Bild liefert, hat Österreich spätestens beim auf wenige Minuten verdichteten Ibiza-Video gelernt.

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Compliance-Bericht sah keine sexuelle Belästigung im Rechtssinn

Zusätzliche Brisanz erhält die Causa durch den Compliance-Bericht selbst. Dieser kam zuvor weder zu dem Schluss, dass sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn vorlag, noch zu einer solchen im Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes.

Der ORF-externe Anwalt Christopher Schrank, einer von drei Juristen der Untersuchung, erklärte außerdem: „Uns hat sich auch der Eindruck ergeben, dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war.“

Damit zeigt sich zumindest eine mögliche Lücke zwischen öffentlicher Empörung, veröffentlichten Chat-Ausschnitten und der rechtlichen beziehungsweise internen Bewertung des Falls.

Falter gerät mit eigener Linie weiter unter Druck

Für zusätzlichen Zündstoff sorgt die Rolle des Falter. Das Blatt hatte zunächst selbst eine harte rote Linie gezogen und noch vor wenigen Tagen erklärt, Chats aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich dürften nicht zitiert, ja nicht einmal „erörtert“ werden.

Wenig später veröffentlichte der Falter dann aber doch Passagen und Bildbeschreibungen – und begründete das offensiv mit öffentlichem Interesse und Pressefreiheit.

Auch diese Kehrtwende hat der exxpress bereits thematisiert. Die neue Offensive von Weißmann gibt dieser Kritik nun zusätzlich Gewicht. Denn wenn jetzt sogar die vollständige Offenlegung des Compliance-Berichts gegenüber dem Stiftungsrat gefordert wird, drängt sich die Frage umso mehr auf: Warum werden ausgewählte Ausschnitte öffentlich gemacht, während das Gesamtbild im Dunkeln bleibt?

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Heikler ORF-Moment vor wichtiger Sitzung

Die Causa eskaliert zu einem besonders sensiblen Zeitpunkt. Am Donnerstag tagt der ORF-Stiftungsrat. Dabei geht es nicht nur um die interimistische Führung des ORF bis Ende 2026, sondern auch um eine mögliche Vorverlegung der Wahl für die eigentliche nächste Führungsperiode ab 2027.

Neben dem von der FPÖ entsandten Stiftungsrat Peter Westenthaler wollen auch Stiftungsräte aus dem ÖVP-„Freundeskreis“ einen Antrag einbringen, die Wahl auf den 11. Juni vorzuziehen. Begründet wird das mit der „außergewöhnlichen Situation“, in der sich der ORF derzeit befinde.

Der Druck auf den Küniglberg wächst damit weiter.