„Bitte kommt mit Stichwaffen, Klingen nur bis zehn Zentimeter”, schrieb der Mann auf Facebook. „Der Strafantrag gibt das wieder, was er geschrieben hat”, sagte der Verteidiger. Allerdings habe es sich um ein Missverständnis gehandelt. Denn in einer Diskussion um den Anschlag von Solingen – einem mutmaßlich islamistisch motivierten Messerattentat mit drei Toten und mehreren Verletzten – habe sich auf Social Media eine Diskussion entwickelt, ob man überhaupt noch Messer tragen dürfe und mit welcher Klingenlänge. Für seinen Mandanten sei das ein “sinnloser Diskussionspunkt” gewesen, wie lange Klingen sein dürfen, so der Verteidiger, der um eine Diversion bat.

Als er den Satz im Strafantrag gelesen habe, habe er „einen Schweißausbruch bekommen”, sagte der Beschuldigte, der als Psychotherapeut arbeitet. “Ich habe verstanden, dass man die Aussage völlig anders interpretieren konnte.” „Man denkt sich, ein Psychotherapeut ist sich der Bedeutung von Worten bewusst”, meinte die Richterin und fragte, was er denn gemeint habe. Antwort: Er habe in seiner Arbeit viel mit Traumaopfern zu tun und „ich wollte ausdrücken, dass Gefahr nicht nur durch Hass und Hetze droht, sondern auch durch Stichwaffen”, egal welcher Klingenlänge. Er bedauerte, sich „völlig ungeschickt” ausgedrückt zu haben.

Geldbuße in Höhe eines Monatseinkommens

Da sich der Mann sehr reumütig und selbstreflektiert zeigte, sah die Richterin aus spezialpräventiver Sicht keine Notwendigkeit einer Verurteilung, aus generalpräventiver Sicht brauche es aber eine Konsequenz. Sie befürwortete daher eine Diversion, auch die Staatsanwältin zeigte sich einverstanden. Nach Zahlung einer Geldbuße von 8.000 Euro – das entspricht der Größenordnung eines Monatseinkommens des Beschuldigten – wird das Verfahren eingestellt und der Mann bleibt unbescholten. Rechtskräftig wird die Diversion nach Eingang der Zahlung.