Nach Terror in Wien: IGGÖ revidiert Schließung der Tewhid-Moschee in der sich der Attentäter radikalisiert haben soll
Die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, die nach dem Terror-Anschlag von Wien geschlossen wurde, weil der Attentäter dort aktiv war, bekommt von der Islamischen Glaubensgemeinschaft ihre Rechtspersönlichkeit wieder zurück. Das hat das interne Schiedsgericht der Islamischen Glaubensgemeischaft in Österreich (IGGÖ) entschieden.
Vier Tage nach dem Terroranschlag hatte die Regierung am 6. November 2020 verkündet, dass die Tewhid-Moschee geschlossen werden muss, weil sich der Attentäter dort radikalisiert haben soll. Gemäß dem Vereinsgesetz wurde die Moschee geschlossen und die IGGÖ entzog der Moschee die Rechtspersönlichkeit.
Die IGGÖ teilte nun mit, das interne Schiedsgericht habe nach sorgfältiger Prüfung des Falles festgestellt, dass die Behörden für diese Vorwürfe keine Beweise vorbringen habe können und daher ihren Beschluss aufgehoben habe. Die Rechtspersönlichkeit der Moscheegemeinde sei folglich wiederherzustellen, um dieser die Wiederaufnahme von Kultushandlungen zu ermöglichen, hieß es in einer Aussendung.
Die behauptetet Gefahr im Verzug, die zur Entscheidung für die Schließung der Moschee geführt habe, habe nicht belegt werden können. “Die Schließung eines Gotteshauses muss in einem Rechtsstaat aber sachlich belegt sein und darf auf keinen Fall willkürlich erfolgen. Reine Beschuldigungen reichen ohne Beweise nicht aus”, kommentiert IGGÖ-Präsident Ümit Vural die Entscheidung des Schiedsgerichts
"Kein Gesetzesverstoß nachgewiesen"
Nichtsdestotrotz sieht Vural Handlungsbedarf, was die betroffene Moscheegemeinde angeht: “Wir müssen uns als Gemeinschaft die Frage gefallen lassen, wie die Moschee überhaupt in den Verdacht der Behörden kommen konnte. Daher freut es mich, dass der Vorstand sich dazu bereit erklärt hat, unser erweitertes Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, um eine transparentere Gemeindearbeit aufzubauen”, erklärte der IGGÖ-Präsident.
Anfang März hatte bereits die Vereinsbehörde ihre Entscheidung zur Schließung revidiert. Weil kein Gesetzesverstoß nachgewiesen werden konnte, hatte die Vereinsbehörde damals der Beschwerde stattgegeben.
Kultusministerin Raab (ÖVP) bezeichnete die Entscheidung der islamischen Glaubensgemeinschaft als “absolut nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Es handelt sich nämlich um jene Moschee, in der sich der Attentäter von Wien mehrfach aufgehalten und wo nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden seine Radikalisierung begünstigt wurde. Diese Sicherheitslage wurde der IGGÖ von den Behörden mündlich und schriftlich bescheinigt.” Zudem habe die Islamische Glaubensgemeinschaft selbst die Moschee als salafistische Einrichtung bezeichnet. Raab forderte die Glaubensgemeinschaft daher auf, “konsequent und mit aller Entschlossenheit gegen jede Form von Extremismus vorzugehen. Moscheen sind kein rechtsfreier Raum”, sagte Raab in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Für sie zeigt sich damit abermals die Notwendigkeit von Gesetzesverschärfungen in der Extremismusprävention, die gerade in Ausarbeitung seien.
(APA/red)
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