
Nichte missbraucht: Onkel zu jahrelanger Haftstrafe verurteilt
Er soll mehrere seiner Nichten und Großnichten über 27 Jahre hinweg sexuell missbraucht haben – nun wurde der Angeklagte in einem der sieben Fälle nicht rechtskräftig zu einer jahrelangen Haftstrafe verurteilt. Die anderen Fälle werden nachverhandelt.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 61-jähriger gebürtiger Bosnier zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, sich an sieben großteils unmündigen Nichten und Großnichten vergangen zu haben. Der Angeklagte wurde am Freitag in einem der sieben Fälle schuldig gesprochen, die anderen sechs Fälle wurden ausgeschieden und werden nachverhandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der gebürtige Bosnier soll seine Verwandten über einen Zeitraum von 26 Jahren sexuell missbraucht, vergewaltigt und mit dem Tod bedroht haben. Diese Handlungen seien sowohl in Kärnten als auch im Haus des Angeklagten in Bosnien geschehen. Mehrere der Betroffenen hatten versucht, sich ihren Eltern anzuvertrauen, wurden jedoch als Kinder nicht ernst genommen. Eine der Betroffenen sagte bei Gericht aus, dass sie eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) von diesem Vorfall erlitten habe, das Gericht ordnete diesbezüglich ein Gutachten an.
Betroffene leidet noch unter Alpträumen
Staatsanwältin Daniela Matschnig verdeutlichte dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi, dass familiärer Druck dazu geführt habe, dass die Betroffene auch weiterhin mit dem Angeklagten Kaffee getrunken oder diesen besucht habe. “Was hätte das Kind tun sollen, als mit den Eltern mit zum Onkel zu gehen? Allein daheimgelassen hätten ihre Eltern sie vermutlich nicht.”
Für Verteidiger Oliver Lorber handle es sich bei dem Fall hingegen um eine Clan-Anzeige, in der eine Familienseite dem Angeklagten schaden möchte. “Wie verteidigen Sie sich, wenn gegen Sie solche unrichtigen Anschuldigungen erhoben werden?”, betonte er. Das Gutachten stellte er schwer in Frage.
Schöffensenat sprach Angeklagten schuldig
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie zur Zahlung der Privatbeteiligtenansprüche in Höhe von 38.040 Euro. Richter Gernot Kugi betonte den “außergewöhnlich hohen Schuldgehalt” des Angeklagten, der Höchststrafe entging er aufgrund seiner Unbescholtenheit. Die Verteidigung legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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Kommentare
“auf Grund seiner Unbescholtenheit entging er der Höchststrafe”
Gehts noch? Der hat 26 Jahre lang Kinder missbraucht. Da kann man doch nicht mehr von Unbescholtenheit reden. Nur weil er nicht schon vorher mal erwischt und verurteilt worden ist
Mittlerweile wird mir schlecht vom Kopf schütteln bei solchen Begründungen.
was ,war der onkel kein talahon …?
dann wäre wohl ein freispruch rausgekommen !!!
Laut den durch Selbstzensur unterschlagenen Fakten war der Angeklagte weder ein FPÖ-Mitglied, noch ein Mitglied oder Sympatisant “rechter Organisationen”. Ein Wort ist jedoch durchgerutscht ..
Journalisten sind so vertrauenswürdig wie ein Nehammer 😉
Mh, ist ein Verteidiger nicht dazu da die Wahrheit ans Licht zu bringen? Wie kann es sein dass hier noch von “Clan” verhalten geredet werden kann, wie kann man da Berufung einlegen?
Laut den durch Selbstzensur unterschlagenen Fakten war der Angeklagte weder ein FPÖ-Mitglied, noch ein Mitglied oder Sympatisant “rechter Organisationen”. Ein Wort ist jedoch durchgerutscht ..
Journalisten sind so vertrauenswürdig wie ein Nehammer 😉
Interessant ist, warum immer mehr Strafverfahren, die von Ausländern im Ausland begangen worden sind aufgrund von irgendeinem Bezug zu Österreich ( Meldezettel etc.) in Österreich abgewickelt werden und dann obendrein der sündteure Strafvollzug auch noch bei uns erfolgt. Auch sind Dinge und Verhaltensweisen, die bei uns unter Strafe stehen im Ausland als gelebte Sitten und Gebräuche bekannt. Denken wir nur beispielsweise an den Irak, wo die Heiratsfähigkeit von Frauen vom 12. auf das 9. Lebensjahr herabgesetzt worden ist. Soll man nicht gutheißen, aber zum Richter über die ganze Welt aufspielen ???
Laut den durch Selbstzensur unterschlagenen Fakten war der Angeklagte weder ein FPÖ-Mitglied, noch ein Mitglied oder Sympatisant “rechter Organisationen”. Ein Wort ist jedoch durchgerutscht ..
Journalisten sind so vertrauenswürdig wie ein Nehammer 😉