Ein Test der Konsumentenschützer habe gezeigt, dass es bei Kinderspielzeug Mängel mit erheblichen Risiken gebe, die teils lebensgefährlich sein können – von überschrittenen Grenzwerten über verschluckbare Kleinteile bis hin zu Strangulierungsrisiko, Erstickungs- und Vergiftungsgefahr. Die Arbeiterkammer (AK) rät daher vom Kauf in diesen Online-Shops ab.

Spielzeug darf in Europa nur verkauft werden, wenn es den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie entspricht. Um zu sehen, ob das auch bei den Billig-Onlinehändlern so ist, hat die AK insgesamt 13 Spielzeuge für Kinder unter drei Jahren im Labor der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) testen lassen. Ergebnis: Fünf davon entsprechen nicht der EU-Spielzeugverordnung.

"Sehr ernstes Gesundheitsrisiko"

Zwei Produkte des Onlinehändlers Wish stellten laut AGES-Bericht ein “sehr ernstes Gesundheitsrisiko für Kinder unter drei Jahren” dar und wurden deshalb dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit gemeldet: Bei einer Teleskop-Saugnapf-Giraffe lösten sich die Saugnäpfe, was Erstickungsrisiko berge. Bei einer Holzkamera für Babys bestand Strangulationsgefahr. Bei Badeschildkröten des chinesischen Online-Händlers Temu wurden auch ablösbare Kleinteile beanstandet.

Ähnlich verlief der Test beim ebenfalls chinesischen Händler Shein: Auch hier wurde bei zwei Spielzeugen – einem tanzenden Kaktus und einem Sensorikring für Babys – Erstickungsrisiko durch sich ablösende Kleinteile festgestellt. Bei dem Kaktus sei dadurch auch das gefährliche Füllmaterial leicht zugänglich und er wies bei einem Flammschutzmittel eine Konzentration von 29,4 statt der erlaubten fünf mg/kg auf.

Die AK verwies darauf, dass erst im Februar 2024 ein Test durch den Verband Toys Industries of Europe (TIE) gezeigt habe, dass 18 von 19 Spielzeugen von Temu nicht der europäischen Spielzeugrichtlinie entsprochen haben. Temu habe zwar die beanstandeten Produkte aus dem Sortiment genommen, eine Besserung habe es aber offenbar nicht gegeben, so die Konsumentenschützer. (APA/red)

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Kommentare

  • Fragen über Fragen sagt:

    Interessant, plötzlich spielt die Qualität von Materialien, mit denen die Kinder hantieren, wieder eine Rolle?

    Wo waren die Unbedenklichkeitsprüfungen bei den Unmengen an Masken aus unbekannter (Billig)Produktion, die auch Kinder direkt an den Atemwegen und Schleimhäuten hatten und die danach tonnenweise irgendwo entsorgt wurden, teilweise noch immer in Parks, Gewässern etc. umhergammeln und sich zersetzen? Potentiell atemwegsgängige Fasern? Klebstoffe? Bleichmittel? Toxische Chemikalien? Ein unbekannter Cocktail aus all diesen Komponenten?
    War egal, auch bei Kontaktallergikern, Asthmatikern, chemisch Sensitiven usw.

    1. Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

      Mein Kompliment an ihr Kommentar.

      Sehr gut formuliert.

  • Andreas P. sagt:

    schauen sie auf dem Produkt oder der Verpackung nach – das muss zwingend angegeben werden.

  • Papa Chico sagt:

    Viel Hysterie. Dann kauft’s den Kindern doch einen 10x10m großen Betonblock zum Spielen. Den können sie weder verschlucken, noch um den Hals wickeln oder den Geschwistern auf den Kopf hauen. Sie können nur dagegen rennen. Zur Abhilfe müsste man ihn also in eine Luftpolster-Folie einwickeln, was wg. der krebserregenden Weichmacher nicht ganz unproblematisch ist wenn die Kids apathisch stundenlang dran lecken, weil sich die Eltern heutzutage nicht mehr mit ihnen beschäftigen.

    1. Andreas P. sagt:

      Nix Hysterie! Es gibt Gesetze und Beschränkungen/Verbote von Substanzen. Diese sind den Herstellern zwingend vorgeschrieben und warum sollten sich unsere Europäischen Hersteller abmühen alle Vorschriften einzuhalten, während ein paar schwarze Schafe das nicht tun und damit Geld verdienen auf dem Rücken der Gesundheit der Endverbraucher (vor allem auch Kinder!)

  • VIVE LA FRANCE sagt:

    Und wo lassen die “Premiumhersteller” produzieren?

    1. Hinweis sagt:

      Bei den Betrieben von TEMU, SHEIN…., oder deren Produktionspartnern !
      Der Öst. Handel hat seine Corona-Geschenke verbraten, und jetzt schnappt er nach Luft !

      1. Andreas P. sagt:

        schauen sie auf dem Produkt oder der Verpackung nach – das muss zwingend angegeben werden.