Rückgabe, Essenszustellung: So funktioniert das neue Pfandsystem
Ab 1. Jänner 2025 gilt in ganz Österreich das Einwegpfand auf Getränkedosen und Plastikflaschen. Wie schaut nun das entsprechende Pfandlogo aus? Und muss ich Pfand bezahlen, wenn ich beim Lieferdienst eine Dose Cola bestelle? Wir haben hier alle Infos im Überblick.
Mit dem neuen Pfandsystem steckt sich die Regierung hohe Sammelziele. So ist für das Jahr 2025 eine Sammelquote von mindestens 80 Prozent ausgegeben und bis zum Jahr 2027 soll die Quote der gesammelten Dosen und Plastikflaschen mindestens 90 Prozent betragen.
Welche Dosen und Flaschen unterliegen dem neuen Pfandsystem?
Auf alle Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter wird ab 1. Jänner 2025 ein Pfand eingehoben.
Wie schaut das Pfandlogo auf den Dosen und Flaschen aus?
Das Pfandlogo besteht aus einer gezeichneten Euromünze umrundet von zwei Pfeilen mit einer Flasche und einer Dose im Hintergrund.
Da es bis Ende 2025 eine Übergangsfrist gibt, kann es vorkommen, dass weiterhin Einwegverpackungen ohne Pfandlogo verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden. Achtung! Für diese Dosen und Flaschen darf kein Pfand eingehoben werden!
Wie hoch ist das Pfand?
Die Pfandhöhe ist für alle Dosen und Flaschen – egal mit welcher Füllmenge – gleich hoch und beträgt 25 Cent.
Muss ich auch bei Essenszustellungen Pfand bezahlen?
Ja. Lieferdienste müssen das Pfand in der Höhe von 25 Cent verrechnen. Das gleiche gilt für den Onlinekauf von Getränken in Einwegverpackungen und für Getränkeautomaten. Ausgenommen von der Pfandeinhebung sind Gastgewerbebetriebe, aus denen die Dosen und Flaschen nicht mitgenommen werden, also direkt vor Ort konsumiert werden.
Wie funktioniert die Rückgabe von Einwegverpackungen?
Alle Verkaufsstellen, die Einwegpfandverpackungen mit dem Pfandlogo verkaufen, müssen diese auch zurücknehmen. An belebten Orten wie Einkaufszentren, Bahnhöfen oder Flughäfen können mehrere Geschäfte eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten, die sich in der Nähe befinden muss.
Die Rückgabe erfolgt entweder manuell durch Personal oder über Rücknahmeautomaten. Bei manueller Rücknahme, etwa in Bäckereien, gilt: Verpackungen werden nur in der üblichen Verkaufsmenge akzeptiert.
Darf ich Dosen weiterhin zerdrücken?
Nein. Dosen und Flaschen müssen bei der Rückgabe leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.
Gibt es Dosen oder Flaschen, die vom Pfandsystem ausgenommen sind?
Die gibt es. Getränkeverpackungen von Milch oder Milchgetränken sind vom Pfandsystem ausgenommen. Ebenso Flaschen, die für medizinische Zwecke bestimmt sind, die Beikost enthalten oder diverse Sirupe.
Auch Tetrapacks und Flaschen aus Glas oder Metall mit Plastik-Deckeln sind weiterhin vom Einwegpfandsystem ausgenommen und müssen wie bisher entsorgt werden.
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