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Sechsmal auf Ex-Freundin eingestochen: Serbe (25) muss 17 Jahre in Haft
Ein 25-jähriger Serbe, der Ende August 2024 in Linz-Ebelsberg seine Ex-Freundin mit sechs Messerstichen lebensbedrohlich verletzt haben soll, ist am Mittwoch wegen versuchten Mordes zu 17 Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Nach der Attacke im Auto konnte die Frau flüchten und schleppte sich in ein Mehrparteienhaus, wo sie zusammenbrach. Zeugen leisteten Erste Hilfe und holten die Rettung. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig.
Alle Geschworenen waren sich rasch einig, dass der Mann im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen sei. Der Richter begründete die 17 Jahre Freiheitsstrafe mit der Schwere der Tat, mildernd wurden dem Angeklagten sein reumütiges Geständnis sowie seine Unbescholtenheit sowohl in Österreich als auch in seiner Heimat Serbien angerechnet. Der Verteidiger kündigte Berufung gegen die hohe Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Der mutmaßliche Täter, dem neben dem Mordversuch auch gefährliche Drohung gegenüber der 22-Jährigen zur Last gelegt wurde, hatte sich nach der Attacke selbst Stichverletzungen zugefügt. Laut Polizei ließ er sich aufgrund seiner Verletzungen widerstandslos festnehmen, er sitzt seitdem in U-Haft.
"Zäsur" im Jahr 2023
Schon seit der Jugend waren der Angeklagte und das Opfer in ihrem Heimatland Serbien zusammen, doch die Lebensgemeinschaft sei nicht “friktionsfrei” verlaufen. 2023 sei es laut Staatsanwalt zur “Zäsur” gekommen, beide gingen neue Beziehungen ein. Das spätere Opfer verließ die Heimat und zog nach Linz. Doch damit brach der Kontakt zum Ex nicht ab, immer wieder habe der Verdächtige die Nähe zur Frau gesucht, reiste dazu Ende August des Vorjahres auch nach Linz.
Verstörendes Video zwei Tage vor Messerattacke
Zwei Tage vor der Messerattacke war er bei ihr. Dabei entstanden Videos, auf denen er andeutete, der jungen Frau den Hals durchzuschneiden und den Kopf zu verdrehen. Danach sei er von ihr aus der Wohnung geschmissen worden, wie er selber zugab. Sie habe das alles “sehr verstört”, sagte die Frau bei ihrer Zeugenaussage, zu der der Angeklagte aus dem Saal geführt wurde.
Für den Staatsanwalt war schon durch den Vorfall klar, dass es im Kopf des Angeklagten “verankert war, die Frau zu töten”. “Mit Vorbedacht” habe er zwei Tage später ein Küchenmesser zum Treffen im Auto mitgenommen, “um Nägel mit Köpfen zu machen, wenn nicht alles nach seinen Vorstellungen läuft”, führte der Staatsanwalt aus. “Zumindest sechs Mal stach er kraftvoll auf die Frau ein.”
Teilschmerzensgeld von rund 9.250 Euro
Der Verletzten gelang es, aus dem Auto in einen Hauseingang zu flüchten. Ihr Leben konnte “nur mit einer Notoperation gerettet” werden. Die 22-Jährige schloss sich als Privatbeteiligte mit einem Teilschmerzensgeld von insgesamt rund 9.250 Euro (inklusive Behandlungskosten) dem Strafverfahren an, was der Richter ihr im Urteil auch zusprach. Derzeit ist sie noch in psychologischer Beratung, leide an Panikattacken und habe Schlafprobleme. Nach wie vor sei sie im Krankenstand, zeigte sie dem Gericht ihre zahlreichen Narben.
Der Verdächtige soll sie nach dem Angriff noch verfolgt haben, habe mit Fäusten an die geschlossene Tür gehämmert und gedroht, sie umzubringen. Dann fügte er sich selbst vier bis fünf Stiche zu.
Der Verteidiger meinte nach den Ausführungen des Staatsanwaltes, sein Mandant habe von Anfang an “nicht versucht, die Tat zu verharmlosen”. Aber, so gab er den Geschworenen zu bedenken, es stehe nun “ein junger Mann, der seine Tat zutiefst bereut” vor ihnen. “Er hat nur noch schwarz gesehen und im Affekt gehandelt.” Der Anwalt bat bei einem Schuldspruch “um Perspektive”, denn man dürfe den “Menschen nicht aufgeben”.
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Kommentare
Wieder einmal – nicht rechtskräftig 🤮
Manchmal ist das alte Testament die richtige Lektüre!
17 Jahre Kost und Logis frei? Ist doch nicht Euer Ernst. Da sollte man über kostengünstige Alternativen nachdenken.