Vergangene Woche bezeichnete der Kommunikationswissenschaftler und Plagiatsjäger Stefan Weber den neuen EU-Bericht „Child Safety Online“ als eine „Studie aus der Hölle“. Er warf Brüssel vor, beim Schutz von Kindern vor allem auf Alterskontrollen, Zugangsbeschränkungen und Verbote zu setzen, anstatt Medienkompetenz zu fördern – der exxpress berichtet. Nun legt Weber nach: In einer neuen Analyse untersucht er die verwendeten Begriffe genauer – und kommt zu dem Schluss, dass der Anwendungsbereich des Berichts durch sprachliche Neuschöpfungen immer weiter ausgedehnt wird.
Studie Aus Der Hoelle Plagiatsjaeger Weber Rechnet Mit Eu Kinderschutzplan Ab
Aus sozialen Medien wird plötzlich „Social Media+“
Webers wesentliche Kritik richtet sich gegen die Neueinführung des Terminus „Social Media+“. Darunter fallen nicht mehr ausschließlich klassische soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok, Facebook oder X, sondern auch Videoplattformen, Computerspiele, App-Stores und bestimmte KI-Systeme, sofern sie aus Sicht der Autoren riskante Inhalte oder Funktionen aufweisen. Dazu zählen etwa Endlos-Scrollen, Autoplay, personalisierte Empfehlungen oder permanente Benachrichtigungen.
Weber kritisiert, dass damit völlig unterschiedliche digitale Angebote unter einem neuen Sammelbegriff zusammengeführt werden. „Die Begrifflichkeit ‚Social Media+‘ findet sich zuvor in der Literatur an keiner Stelle. Sie dürfte also eine Erfindung der Studienautoren sein“, schreibt er auf seinem Blog. Sein konkreter Vorwurf ist also, dass der neue Begriff nicht aus einer bestehenden kommunikationswissenschaftlichen Definition hervorgegangen, sondern eigens für den Bericht geschaffen worden sei. Dadurch könne der Anwendungsbereich möglicher Altersbeschränkungen und Kontrollmaßnahmen erheblich ausgeweitet werden.
Was daran so problematisch ist
Ein soziales Netzwerk, ein App-Store, ein Videospiel und ein KI-Chatbot erfüllen völlig unterschiedliche Funktionen. Dennoch werden sie im Bericht regulatorisch zusammengedacht, sobald sie als potenziell riskant gelten. Damit könnte künftig nicht mehr entscheidend sein, ob ein Dienst tatsächlich ein soziales Netzwerk ist. Entscheidend wäre vielmehr, ob die EU bestimmte Inhalte, Gestaltungsmittel oder Geschäftsmodelle als problematisch einstuft. Weber spricht deshalb von einer „unzulässigen Begriffserweiterung“. Begriffe dürften in wissenschaftlichen Arbeiten nicht beliebig neu definiert werden, ohne an bestehende Fachliteratur anzuschließen und die Abweichung nachvollziehbar zu begründen. „So kann man in der Wissenschaft nicht arbeiten“, urteilt er.
Begriffserweiterung mit politischen Folgen
Für Weber ist diese sprachliche Ausweitung zentral. Unter dem „wiederholten Deckmantel einer unzulässigen Erweiterung semantischer Räume von Begriffen“ werde der Kreis der betroffenen Dienste immer größer. Altersverifikation, Zugangsbeschränkungen und technische Kontrollen könnten so weit über klassische soziale Netzwerke hinausreichen. Weber sieht darin nicht nur eine wissenschaftlich fragwürdige Definition, sondern den geplanten „Umbau der Demokratie in ein autoritäres Regime“.
Die EU beginne mit einem gesellschaftlich kaum angreifbaren Ziel – dem Schutz von Kindern – und schaffe anschließend immer weiter gefasste Begriffe, um den Radius ihrer Maßnahmen auszudehnen. Diese befund beschreibt Weber als „Taschenspieltrick” welcher gestoppt werden muss.
Nach der Sommerpause will die EU-Kommission auf Grundlage des Berichts eigene Vorschläge präsentieren. Dann wird sich zeigen, ob „Social Media+“ lediglich ein neuer Arbeitsbegriff bleibt – oder zur Grundlage von Alterskontrollen wird, die weit über klassische soziale Netzwerke hinausreichen.
Vom Social-Media-Verbot zur Kontrolle des gesamten Internetzugangs
Nach Webers Einschätzung bleibt es jedoch nicht bei der Ausweitung auf KI, Spiele oder App-Stores. Der Bericht empfiehlt darüber hinaus, dass Kinder bis zum 13. Geburtstag internetfähige Geräte grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt verwenden sollen. Damit reicht der Ansatz deutlich über klassische soziale Netzwerke hinaus. Betroffen wären nicht nur TikTok oder Instagram, sondern grundsätzlich auch Computer, Tablets, Spielkonsolen, Smart-TVs und andere Geräte mit Internetzugang.
Ein konkretes gesetzliches Verbot enthält der Bericht noch nicht. Weber sieht darin dennoch die Vorbereitung einer erheblich weitergehenden Verbots- und Kontrollpolitik. Aus einer Debatte über Gefahren sozialer Medien werde zunächst eine Debatte über „Social Media+“ – und schließlich über den unbeaufsichtigten Zugang zum Internet insgesamt.

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