Es gibt diese Momente im Pressefoyer nach dem Ministerrat, in denen man als Journalist kurz glaubt, sich verhört zu haben. Diese Woche war so einer. Ich hatte die Justizministerin zum Erwachsenenschutz gefragt – jenem Thema, das ich seit einem halben Jahr anhand des Falls Marlene begleite. Was zurückkam, klang ruhig, sachlich, beinahe beruhigend widerspricht nur leider in fast jedem Punkt dem, was in den Akten dieser jungen Frau steht.

Damit klar ist, worüber wir reden: Marlene ist 27, Autistin, mehrfach behindert, kann nicht sprechen. Sie lebt mit Unterstützung ihrer Familie und einer 24-Stunden-Betreuung weitgehend selbstbestimmt. Über ihre Finanzen, ihre Wohnung, ihre medizinische Versorgung entscheidet ein gerichtlich bestellter Erwachsenenvertreter. Der exxpress hat den Fall über Monate dokumentiert – zuletzt mit den amtlichen Zahlen, die belegen, dass einzelne Anwälte Hunderte solcher Menschen gleichzeitig verwalten.

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Lassen Sie uns aber Schritt für Schritt durchgehen, was die Ministerin antwortete – und was dem gegenübersteht.

„Dasselbe Budget – das ist ein Erfolg“

Sporrer betonte gleich zu Beginn, beim Erwachsenenschutz habe man keine Einsparungen vornehmen müssen, das Budget bleibe gleich – „das ist ein Erfolg“.

Nur: Ein gleichbleibendes Budget ist in diesem Bereich kein Erfolg, sondern das Eingeständnis des Stillstands. Die große Reform 2018 hatte ausdrücklich versprochen, die spezialisierten Erwachsenenschutzvereine auszubauen – jene Stellen, die mit ausgebildeten Mitarbeitern und Qualitätsmanagement genau für diese sensible Aufgabe da sind. Dieser Ausbau fand nie im geplanten Umfang statt. Die Folge: Weil die Vereine zu wenig Mittel und Personal haben, müssen die Gerichte auf Anwälte ausweichen. Anwälte sind in diesem System die Notlösung, nicht der Standard.

Ein echter Erfolg wäre, die Vereine so zu stärken, dass es die

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gar nicht mehr braucht. „Gleich viel wie bisher“ zementiert dagegen genau den Zustand, der den Fall Marlene erst möglich gemacht hat.

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„Sehr gute Kanzleien – die setzen Sozialarbeiterinnen ein“

Es gebe, so die Ministerin, sehr gute, spezialisierte Anwaltskanzleien, die „auch eine höhere Anzahl“ an Vertretungen übernähmen. Das funktioniere gut – die setzten „angestellte Sozialarbeiterinnen“ ein, um den persönlichen Kontakt zu den Betroffenen herzustellen.

Dieser eine Satz entlarvt das Problem, statt es zu lösen. Denn er bestätigt: Den persönlichen Kontakt, zu dem der Vertreter gesetzlich verpflichtet ist, leistet nicht der Anwalt selbst – er wird weitergereicht. Die DOSSIER-Recherche, die dem Thema zugrunde liegt, beschreibt genau das, nur ungeschönter: Große Kanzleien lagern ihre Aufgaben an „Sub- und Subsubunternehmen“ aus, ein System „selbstständiger Auftragnehmer“, das an Essenslieferdienste und Paketzustellung erinnere. Von durchwegs „angestellten“ Kräften kann also keine Rede sein.

Der Grund für diese Massenabfertigung liegt im Geld. Die Entschädigung eines Erwachsenenvertreters richtet sich nicht nach dem Aufwand, sondern prozentual nach Einkommen und Vermögen der vertretenen Person. Je mehr Mandate eine Kanzlei führt, desto eher rechnet sich das Geschäft – die Qualität der Betreuung spielt für die Bezahlung kaum eine Rolle. DOSSIER hat das durchgerechnet: Schon hundert durchschnittliche Klienten können einer Kanzlei rund 283.000 Euro im Jahr einbringen. Wer in diesem System möglichst viele Vertretungen anhäuft und die Arbeit nach unten durchreicht, verdient also am besten. Genau dieser Anreiz ist es, der Fälle wie jenen von Marlene erst erzeugt.

Und „eine höhere Anzahl“ ist eine bemerkenswert kleine Vokabel für das, was die Zahlen aus dem eigenen Haus der Ministerin zeigen:

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Vertretungen. Das gesetzliche Limit für Privatpersonen liegt bei 15. Wer monatlich persönlichen Kontakt zu 412 Menschen halten soll, müsste mehr als 20 Hausbesuche an jedem Arbeitstag absolvieren – neben dem laufenden Kanzleibetrieb. Dass das nur über Auslagerung „funktioniert“, ist kein Qualitätsmerkmal. Es ist der Kern des Problems.

„Einzelfälle, wo etwas nicht funktioniert hat“

Der Satz, der am meisten nachhallt: Natürlich gebe es „immer Einzelfälle, wo man sagen muss, da hat etwas offenkundig nicht funktioniert“.

Gemeint sind damit Fälle wie jener von Marlene – Betroffene, die schlecht vertreten werden und mit ihren Beschwerden nicht durchdringen. Sie als Einzelfälle abzutun, ist der bequemste Weg, das Problem klein zu halten. Nur: Niemand kann wissen, ob es tatsächlich Einzelfälle sind. Denn was Marlenes Fall überhaupt sichtbar macht, ist eine Seltenheit – eine Mutter, die kämpft, dokumentiert, jede Rechnung aufhebt und nicht lockerlässt. Frau Mayr ist mittlerweile bei Gericht als „Systemsprengerin“ bekannt und keine Partei mehr im Verfahren, was es ihr inzwischen unmöglich macht, überhaupt etwas zu tun – außer natürlich alles zu bezahlen, damit Marlene überleben kann. Immerhin wären diese Ausgaben gedeckt, doch der zuständige Erwachsenenvertreter reicht sie nicht ein, womit die Mutter auf den Kosten sitzen bleibt.

Die allermeisten der über 70.000 Vertretenen in Österreich haben das nicht. Viele haben keine Angehörigen mehr, niemanden, der nachfragt, Akten anfordert, sich wehrt. Bei ihnen fällt schlicht niemandem auf, wenn etwas schiefläuft – es gibt keine Beschwerde, keinen Zeitungsartikel, keine Frage im Pressefoyer. Dass ihre Fälle nicht bekannt werden, heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Es heißt nur, dass niemand für sie hinsieht. Wie die Ministerin von „Einzelfällen“ sprechen kann, obwohl genau jene, die es beträfe, gar keine Stimme haben, bleibt ihr Geheimnis.

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„Umbestellung? Kein großer formaler Schritt“

Am weitesten ging die Ministerin bei der Frage, was Betroffene tun können, die mit ihrem Vertreter unzufrieden sind. Das sei „kein großer formaler Schritt“: Die Person müsse einfach nur aufschreiben, „ich will das nicht mehr“ – das zähle „in diesem Ausnahmefall tatsächlich auch als Antrag“. Man habe „wirklich besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten“.

Für jeden, der den Fall Marlene kennt, ist dieser Satz schwer zu ertragen. Denn genau diesen Weg ist Marlene gegangen – und er hat nicht funktioniert.

Den Enthebungsantrag, von dem die Ministerin spricht, gibt es im Fall Marlene gleich zweimal: einen von Marlene 2024 eingebracht und einen zweiten 2025 von der vom Bund eingesetzten Pflegefachaufsicht. Entschieden wurde über keinen von beiden. Das Gericht muss sie nicht berücksichtigen – und tat es nicht.

Also stellte Marlene einen Fristsetzungsantrag, mit dem das Gericht gezwungen werden soll, überhaupt zu entscheiden. Marlene legte diesen persönlich vor. Nach einem eigens absolvierten Angstabbautraining ging die Autistin selbst zum Gericht, durch die Sicherheitskontrolle, mit ihrer Tasche, übergab den Schriftsatz eigenständig an der Einlaufstelle und ließ sich den Eingangsstempel geben. Für einen Menschen mit ihrer Behinderung ist das kein Verwaltungsakt, sondern ein enormer Kraftakt – sie tat es genau deshalb, um zu beweisen, dass sie sehr wohl einen Willen bilden und äußern kann. Zwei Fachgutachten bestätigten ihr diese Fähigkeiten sowieso aber auch diese wurden nie berücksichtigt.

Die Antwort des Gerichts: Man müsse nicht entscheiden – die Sache gehöre vor den Obersten Gerichtshof. Den Weg dorthin kann man laut Rechtsmittelbelehrung nur mit einem Anwalt gehen. Marlene tat auch das. Daraufhin schrieb ihr eigener Erwachsenenvertreter, sie dürfe sich gar keinen Anwalt nehmen – sie sei dazu nicht fähig. Dieselbe Belehrung, die ihr den Anwaltsweg eröffnet, wird ihr von genau der Person verbaut, deren Abberufung sie erreichen will.

Damit liegt der „kein großer formaler Schritt“ der Ministerin heute dort, wo in Österreich keine Instanz mehr darüber steht: beim Obersten Gerichtshof. Die Entscheidung ist ausständig.

Es bleibt ein Gedanke, den man der Ministerin entgegenhalten muss: Warum muss eine schwer behinderte junge Frau bis zum Höchstgericht ziehen, um die Abberufung ihres Vertreters überhaupt prüfen zu lassen – wenn dieser Schritt, wie sie sagt, doch so einfach ist und ein formloser Antrag genügt?