Turbo-Booster: Regierung erlaubt dritten Stich bereits nach 90 Tagen
Neben dem „Ende“ des Lockdowns für Ungeimpfte kündigte der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein weitere Änderungen an. So verkürzt sich bei der Impfung etwa der Mindestabstand zwischen dem zweiten und dem dritten Stich.
Ab 1. Februar darf man alle 90 Tage impfen. Theoretisch zumindest. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums lautet weiterhin, die dritte Impfung frühestens ab vier Monate nach der zweiten und nicht früher zu machen. Ab 1. Februar ändert sich auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass. Dann ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) nur noch sechs Monate gültig.
Einreiseregeln bleiben gleich
Für die Einreise nach Österreich bleiben Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
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