Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF richtet sich gegen das Zaudern der Bundesländer, die höchst umstrittene Anhebung der Rundfunkgebühr zu beschließen. ARD und ZDF weisen darauf hin, dass eine fristgerechte Erhöhung zum 1. Jänner 2025 nicht mehr möglich sei.

Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten. Die Sender erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck.

Momentan beträgt der Rundfunkbeitrag in Deutschland monatlich 18,36 Euro. Insgesamt stehen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit rund neun Milliarden Euro zur Verfügung.

In Österreich beträgt die ORF-Gebühr je nach Bundesland zwischen 15,30 und 20 Euro.