Im Fall um die Tötung eines 70-jährigen Pensionisten in seiner Wohnung in der Wiener Innenstadt im November attestiert ein psychiatrisches Gutachten dem ehemaligen Mitbewohner des Mannes Zurechnungsunfähigkeit. Das erklärte seine Anwältin, Astrid Wagner, der APA nach einem Bericht von oe24.at. Der 26-jährige Afghane, der sich derzeit in U-Haft befindet, dürfte damit wohl einer Mordanklage entgehen. Die Staatsanwaltschaft war am späten Sonntagnachmittag nicht mehr für eine Bestätigung erreichbar.

Ihr Mandant leide an einer schweren Form paranoider Schizophrenie, sagte Wagner. Sie rechne darum mit einer Unterbringung des Afghanen nach Paragraf 21 StGB Absatz 1 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Mann hatte bereits bei seiner Einvernahme durch die Polizei wirre Angaben gemacht. “Er hat kein Motiv geäußert, aber gesagt, er hat den Mann gemeinsam mit dem Teufel umgebracht”, wie Polizeisprecherin Anna Gutt damals erklärte.

Spur führt zu 26-Jährigem

Der Pensionist aus der Schweiz und frühere Gastronom war am 7. November tot in seiner Wohnung in der Wiener City entdeckt worden. Laut Obduktion starb der Mann durch mehrere massive Stichverletzungen, die ihm mit einem spitzen Gegenstand zugefügt wurden.

Anwältin Astrid WagnerAPA/APA/EVA MANHART

Bei den Ermittlungen im Freundeskreis des Opfers stießen die Ermittler des Landeskriminalamts schließlich auf Hinweise zu dem legal in Österreich aufhältigen Afghanen, der bis kurz vor der Tat bei dem 70-Jährigen gewohnt hatte und bis September auch bei dem Pensionisten gemeldet gewesen war. Der Mann wurde schließlich am 8. November in Wien-Simmering als Tatverdächtiger auf offener Straße festgenommen.

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Kommentare

  • Otto Schedivy🇦🇹 🇦🇹💙💙 sagt:

    Wenn wer Mohrenkopf sagt, regen sich ein paar “moralistische” Wichtigtuer gewaltig auf, aber sicher die meisten DIESER 🤡Leute (SEHR höflich ausgedrückt!) finden keinen Grund, sich DARÜBER aufzuregen😫😡

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  • Colombo sagt:

    Wie lange wird er wohl therapiert werden? Bei diesen Top-Psychiatern wird er nicht lange in einer Anstalt bleiben. Danach darf er wieder in die demokratische Freiheit. In seiner Heimat hätte er nicht so viel demokratisches Glück. Na ja, so lange so eine Situation einer Person aus dem öffentlichen Leben nicht passiert, werden auch die Gesetze nicht geändert. Ach ja, ich höre auch eine Stimme.

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  • FiBu sagt:

    Wer bezahlt die Anwältin?
    Möglicherweise Umwegrentabilität. Diesen Fall als Pflichtverteidiger – unter Umständen suchen dann zahlenden Kunden Unterstützung weil Staranwalt.
    Kenne selbst so eine Fall: Alle Anwälte lehnen ab weil keine Aussicht auf Erfolg – Einer macht es dann für 5.000.- Euro, ohne Erfolg.
    Lehrsatz: Marketing ist ein Gesamtkonzept!

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  • Marxistlbacher sagt:

    Wer bezahlt eigentlich die Staranwältin?

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    1. Ketzer sagt:

      Dreimal darfst du raten…
      Aber vielleicht hat der junge Afghane ja auch etwas von dem 70-Jährigen geerbt und konnte so seine Anwaltskosten bezahlen, wer weiß…

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  • europeanalert sagt:

    im Fitnesscenter und beim Tim Tok posen mit Geldscheinen – da scheint er noch von ganz normalen, niedern Instinkten getrieben….

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  • Sasa sagt:

    Verarscht euch weiter selbst… mehr fällt mir echt nicht mehr ein.

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  • Dampfwalze sagt:

    Natürlich die Wagner eh klar, äh wann holen sie die endlich, unausstehlich, aber die kennt sich ja aus mit solchen Typen nicht wahr.

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    1. Marxistlbacher sagt:

      Wer bezahlt eigentlich die Staranwältin?

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  • pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzalleriker sagt:

    Wieder ein kritischer Fehler auf meiner Webseite wegen verantwortliche Rich.ter/in.nen und Vert.eid.igerin ebenfalls sofort in die Klap.se.

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  • Bon Voyage sagt:

    Wir sind zu einem Land verkommen,in dem die Messerstecher die gesamte Aufmerksamkeit des Sozialsystems genießen,während man die Bürger immer mehr der Gefahr durch Irrsinnige aussetzt.

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  • hoe sagt:

    wenn man sich das ganze umgekehrt vorstellt : das opfer hat die ganze schuld, dann wäre die bestrafung automatisch –

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