Im konkreten Fall hatte ein Kläger, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt und ORF-Kritiker Gerold Beneder, mehrfach falsche Zahlungsaufforderungen erhalten, obwohl er ordnungsgemäß einen Bescheid angefordert hatte. Die OBS unterliefen dabei laut Gericht gleich vier schwerwiegende Fehler:
Falsche Beitragsvorschreibung: Der Kläger erhielt zwei Monate vorgeschrieben, obwohl er keinen Antrag für eine abweichende Zahlungsweise gestellt und keine Einzugsermächtigung erteilt hatte. Das widerspricht § 17 Abs. 4 des neuen ORF-Beitragsgesetzes 2024, wonach grundsätzlich der Jahresbeitrag vorgeschrieben wird.
Fortlaufende Mahnungen trotz Bescheidanforderung: Obwohl der Kläger einen Bescheid verlangte, erhielt er weiterhin Vorschreibungen samt Säumniszuschlag.
Ausstellung eines vollstreckbaren Rückstandsausweises ohne rechtliche Grundlage: Obwohl bereits ein Bescheid für den strittigen Zeitraum vorlag, stellte die OBS nur zwei Tage später einen Rückstandsausweis aus – ein Exekutionstitel, den Behörden nur bei gesicherter Fälligkeit und Zahlungsrückstand ausstellen dürfen.
Doppelte Zahlungsaufforderung für bereits bescheinigte Zeiträume: Trotz vorliegendem Bescheid wurde erneut eine Zahlungsaufforderung für denselben Zeitraum versandt.

Diese Verfahrensweise führte letztlich zur Klage gegen die Republik Österreich – mit Erfolg, wie Beneder gegenüber dem exxpress berichtet.

Gericht: OBS unterliegt der Amtshaftung, Republik haftet für Fehler

In der Verhandlung argumentierte die Gegenseite, dass es sich bei der Tätigkeit der OBS um eine Privatwirtschaftsverwaltung handle und daher kein Amtshaftungsanspruch bestehe. Das Gericht widersprach dieser Einschätzung deutlich. Der Grund: Die OBS agiert im Rahmen der hoheitlichen Verwaltung, weshalb Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden können. Die Republik Österreich haftet somit für fehlerhafte Entscheidungen und Maßnahmen der OBS.
Und: Betroffene können sich anwaltlich vertreten lassen, und die Republik kann zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet werden.

Bedeutung für Millionen von Gebührenzahler

Laut RechtsanwaltBeneder hat das Urteil Signalwirkung: “Für schwere Fehler der OBS haftet die Republik Österreich, und Anwaltskosten sind erstattungsfähig.”

Da in Österreich rund vier Millionen Haushalte und Unternehmen von der ORF-Gebühr betroffen sind, könnte dieses Urteil vielen Betroffenen den Weg ebnen, gegen fehlerhafte Vorschreibungen vorzugehen.

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Kommentare

  • DNA sagt:

    Entspannen Sie sich und sehen Sie einfach nur auf das Kristallpendel – brav…
    folgen Sie seiner Bewegung…
    sehr brav.
    “ORF – für Dich – für mich –
    FÜR ALLEEE !!!”.
    Ganz brav.

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  • Chris. sagt:

    Da dies funktioniert hat, muss nur noch eine Sammelklage her und ich möchte fast wetten, dass dann diese Gebühr, zumindest in dieser Art, Geschichte ist.

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  • Tibi sagt:

    Ich musste leider gestern wegen 5 Monate nicht Zahlungen eine Inkasso Firma 166 € bezahlen. Dabei kann ich ORF nicht empfangen! Kein Signal und Internet nur mit mobil…

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    1. Tom sagt:

      Zahle seit Apr.2017 nicht mehr. Habe Inkassoschreiben mit Forderungen >2000 €, alle nicht bezahlt. GIS und jetzt OBS sind Weltmeister im Säbelrasseln. Wer zahlt ist selber schuld.

  • Gloriaviennae sagt:

    Was ist eigentlich daraus geworden, dass Hr. Westenthaler bereits bei Einführung dieser Haushaltsabgabe davon gesprochen hat, dass sie gesetzwidrig ist? Das ist ja jetzt auch schon ein Jahr her…

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  • MacZenzi sagt:

    Der ORF ist nicht die einzige Institution, die versucht mit Angstmache und Brachialgewalt Geld einzufordern. Erst kürzlich erhielt ich einen Rückstandsausweis meiner Bank, mit 1 Euro “Schulden” (Rundungsfehler wie sich später herausstellte) und ca. 45 Euro Mahnspesen. Ohne Zahlungsaufforderung, ohne Mahnung. Wie viele fallen auf diese nicht gesetzmäßige Vorgangsweise herein und bezahlen? Ich drohte mit Bankenwechsel, zack – Problem behoben. Die sind komplett verrückt und gierig geworden!

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  • Sissi sagt:

    ORF ….Ohne Sinn ohne Realitätslormalismus…Und Fad das wars….

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  • Donnerkeil sagt:

    Na da schaust du ja, wie’s auf einmal losgeht gegen diese ORF-Kamarilla. Ich versteh ja nichts davon, aber soviel merk ich auch, dass die mit uns spielen wie die Katze mit der Maus. Das ist prächtig, dass sich da ein Kläger und ein Anwalt gefunden haben, um dieser ORF-Partie einmal die Faust zu zeigen. Ich sage nur: Weiter so!

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  • Frau Gertraud sagt:

    Nötig ist jetzt eine Reform an Haupt und Gliedern im ORF! Zurückstutzen auf das Nötigste und ein Bekenntnis zur ausgewogenen Berichterstattung!

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    1. Drio sagt:

      Was bring ein Bekenntnis zur ausgewogenen Berichterstattung. Das gibt’s ja schon längst und ist ein Selbstverständlichkeit für einen öffentlich rechtlichen Rundfunk.

      Leider scheint dies den ORF nicht interessieren. Also Privatisieren und keinen Cent vom Steuerzahler!

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  • hödlmoser sagt:

    Welche Stüm. Per beim ORF bzw. OBS hier am Werk waren und sind, zeigt sich schön langsam nach und nach. Man muss sich auch bewusst sein, dass dieser “Verein” Zugang zu heiklen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum hat und noch weitere erhalten soll, wie Einkommen udgl…. Da läuft’s einem kalt über den Rücken… ….

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  • Schwarzes Tigerle sagt:

    Ö3: Milka hebt die Preise für Tafelschokolade um gut 30% an.
    Wow dass ist nen Hammer!
    Das Milka aber seit mindestens 2021 die Preise nicht erhöht hat, ist dem ORF nicht bekannt?

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    1. Meister sagt:

      Nestle fördert man ohnehin nicht. Und mit Schokolade verbindet es größtenteils nur der Name, nicht der Inhalt.

      Das Bashing darf ruhig auf allen Ebenen stattfinden.

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      1. @Tigerle sagt:

        Bitte bei den wirklich wichtigen Prioritäten bleiben. Milka ist keine Schokolade sondern ein Zuckermatsch mit Farbe. Es gibt günstigere Alternativen, wenn man echte Schokolade will. Ansonsten empfiehlt es sich, weniger Zucker zu essen.

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