Wegen der allseits heraufbeschworenen Gefahr eines russischen Angriffs wird zurzeit in ganz Europa panikartig aufgerüstet. Dänemark geht nun sogar weiter und führt die Wehrpflicht für Frauen ein. Damit folgt das Land seinem nördlichen skandinavischen Nachbarn, Schweden.

Dies teilte der dänische Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen heute bei einer Pressekonferenz mit. Frauen, die nach dem 1. Juli dieses Jahres 18 Jahre alt werden, können im Laufe des nächsten Jahres zum Wehrdienst eingezogen werden.

In Dänemark galt die Wehrpflicht bisher nur für Männer ab 18 Jahren. Auch nach der Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen gilt, dass nur ein Teil eines Jahrgangs einberufen wird. Im Vorjahr war in Kopenhagen beschlossen worden, den Grundwehrdienst in Dänemark ab August 2026 von vier auf elf Monate zu verlängern.

In Schweden gibt es bereits die Wehrpflicht für FrauenIMAGO/Depositphotos

Skandinavische Länder setzten auf Wehrdienstpflicht für Frauen

Dänemark ist das zweite EU-Land, in dem es eine Wehrpflicht für Frauen geben wird. In Schweden gilt die Wehrpflicht für Frauen bereits seit 2017. Auch in einem weiteren skandinavischen Land, Norwegen, das zwar Mitglied der NATO, aber nicht der EU ist, sind Frauen zum Wehrdienst verpflichtet.

In Österreich gibt es keine Wehrpflicht für Frauen. Seit dem 1. April 1998 haben Frauen allerdings die Möglichkeit, einen “Ausbildungsdienst” beim Bundesheer zu absolvieren. Gegenwärtig sind rund 2300 weibliche Zivilbedienstete beim Bundesheer beschäftigt.

Sollte die Wehrpflicht für Frauen Ihrer Meinung nach auch in Österreich eingeführt werden?

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Kommentare

  • Max sagt:

    Klar Flintenuschi braucht Nachfolgerin

  • Spotligth sagt:

    Ohne Wehrpflicht gäbe es keinen Zwangs-Wehrersatzdienst = Zivildienst.

    Im Jänner 2013 gab es die Volksbefragung zur allfälligen Abschaffung der Wehr(ersatzdienst)pflicht. Diese Befragung wurde von der SPÖ initiiert, welche neben der ÖVP und der FPÖ viele Jahrzehnte für die Wehrpflicht war.

    Bürgermeister Häupl gab dann aber kurz vor der Wien-Wahl im Jahr 2010 plötzlich vor, nunmehr für die Abschaffung der Wehrpflicht und ein Berufsheer zu sein.
    Wirklich ernst war es der SPÖ damals aber gar nicht, weil wichtige SPÖ-Gruppen und Akteure in Wahrheit immer noch für die Wehrpflicht waren (und noch sind) und für diese intern auch massiv Lobbying betrieben haben.

    Das Problem, dass die Wehr(ersatzdienst)pflicht diskriminierend ist, wurde damals und wird bis heute nicht thematisiert, sondern unter Mithilfe des ORF und anderer „Systemmedien“ ganz bewusst „totgeschwiegen“.

    So hat sich im Endeffekt bei der Volksbefragung im Jahr 2013 die Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Minderheit der männlichen Staatsbürger der relevanten Altersgruppe weiterhin diskriminiert werden und Wehr(ersatz)dienst leisten müssen soll. Dabei ging es damals in Wahrheit gar nicht um den Wehrdienst, sondern um den Zwangs-Zivildienst.

    Jedenfalls war die damalige Volksbefragung eigentlich völlig undemokratisch und rechtswidrig.

  • PetervonWien sagt:

    Die ÖVP leistet sich eine weibliche VerteidigungsministerIn die lt. ihrem veröffentlichten Lebenslauf weder einen Wehrdienst absolviert hat, noch irgendeine andere einschlägige Ausbildung die für dieses Amt erforderlich wäre. Da wird sie doch keine Wehrpflicht für Frauen einführen.

  • Spotlight sagt:

    „Die Abgabenquote in Österreich liegt konstant über 40% und beträgt rund 43,6% des Bruttoinlandsprodukts (Prognose für 2024 und 2025). Ein Single mit Durchschnittsverdienst zahlt in Österreich zuletzt 47,8% seines Gehalts für Steuern und Sozialbeiträge.“ (Quelle laut Internet: WKO)

    Zu dieser sehr hohen Abgabenquote in Ö kommt für die männlichen Staatsbürger noch der Verdienstentgang, welcher während Ableistung des nicht annähernd adäquat entlohnen Zwangswehr(ersatz)dienstes gegeben ist.

    Obwohl es angeblich die wichtigste Funktion des Staates ist, seine Bürger zu schützen, wird also einer gewissen Bevölkerungsgruppe in diskriminierender Weise aufgezwungen, quasi den Staat zu schützen bzw. für diesen in den Krieg zu ziehen, ohne dafür auch nur annähernd angemessen entlohnt zu werden.

    Auch deshalb lehne ich die Wehr(ersatzdienst)pflicht ab.

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  • Michael K. sagt:

    Verfassungswidrig kann die Wehrpflicht nicht sein da diese ja in der Verfassung verankert ist. Aus diesem Grund ist hier auch die Gerichtsbarkeit nicht verantwortlich zu machen.
    Die Politiker_innen haben die Wehrpflicht , genau so wie zb. das Frauenpensionsantrittsalter, in die Verfassung geschrieben da dieses (Un)Recht somit vor keinem Gericht bekämpft werden kann.
    Denn keine dieser beiden Regelungen würde vor einem Gericht halten.
    (1992 hat ein Gericht ja das Frauenpensionsalter bereits als Männerdiskriminierung verurteilt. Deshalb steht es ja in der Verfassung.)

    1. Spotlight sagt:

      Der Verfassungsgesetzgeber hat die Wehrpflicht für männliche Staatsbürger in Verfassungsrang erhoben, ohne irgend eine Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung zu liefern.

      Diese gleichheitswidrige Wehrpflicht verletzt somit nicht nur den Gleichheitsgrundsatz, sonder verstößt vielmehr auch noch gegen das liberale und das rechtsstaatliche Prinzip der Verfassung, welche als Baugesetze der öster. Verfassung gem. Art 44 Abs. 3 B-VG erhöhte Bestandskraft genießen.

      Somit ist die Wehrpflicht nicht nur faktisch gleichheitswidrig sondern auch verfassungswidrig.

      1. Michael K. sagt:

        Der Art 44 Abs. 3 B-VG besagt aber nur das jede Gesamtänderung der Verfassung einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.
        Zusätzlich ist eine Volksabstimmung notwendig wenn mehr als 1/3 der Nationalratabgeordneten bei einer Teiländerung der Verfassung dies verlangen.
        Mehr sagt dieser Artikel/Absatz nicht aus.

        Ich bin aber Grundsätzlich bei Ihnen das sämtliche Bestimmungen welche nur ein Geschlecht nennen aus der Verfassung heraus und in die normale Gesetzgebung übernommen werden sollten.
        Dann hätten die Bürger_innen auch die Möglichkeit diese besxtimmungen vor gericht zu bekämpfen. Bis hinauf zum Gerichtshof für Menschenrechte. Aber genau davor haben unsere angeblichen Volksvertreter_innen Angst.

        1. Spotlight sagt:

          Wenn einem Geschlecht oder einer Bevölkerungsgruppe, in diesem Fall dem/der männlichen ohne plausible sachliche Begründung bzw. Rechtfertigung Grundrechte eingeschränkt und die Rechtsdurchsetzung der eigenen Grundrechte versagt wird, ist das faktisch und rechtlich eine Gesamtänderung der Verfassung …

  • Beidlfraunz sagt:

    Alles was wie ein mensch ausschaut in uniformen stecken und dann gegeneinander hetzen wozu sind sie sonst da die zweibeinigen Tiere hi hi

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  • dabin sagt:

    Natürlich sollten auch die Mädels all jener, die für Aufrüsten sind, die Meinung verbreiten (die Ukra verteidigt auch Österreich), Österreich muß die Welt retten, blablabla
    Nicht zu vergessen die Mädels derer, die all jene die für Frieden sind als “Putin-Trolle, Nazis und sonstiges bezeichnen.
    Tja und an vorderster Front natürlich die Politiker, denen mittlerweile das Wort Diplomatie fremd, sowie die Bevölkerung, der sie zu dienen hätten, egal ist.

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  • Ben sagt:

    Meine Meinung: Eine Gesellschaft, die bereit ist ihre Frauen in den Krieg zu schickt, ist dabei sich selbst aufzugeben.

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    1. Spotlight sagt:

      Eine Gesellschaft, die bereit ist, die eigenen Männer in den Krieg zu schicken, was ist mit dieser?

      Diesen Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen.

      Und falls es bei der Wehrpflicht tatsächlich nur um Verteidigung geht, ist es doch gut, wenn Frauen dies auch können …

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      1. @Spotlight sagt:

        Versuchen’s mal einer Gesellschaft beim Überleben zuzuschauen wo es nur einen Mann aber hundert Frauen gibt im Vergleich zu einer Gesellschaft mit einer Frau und hundert Männern.

        Den Gedankengang können viele nicht nachvollziehen, die meinen, dass Männer und Frauen gleich sind.

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        1. Spotlight sagt:

          Dass Männer und Frauen gleich sind, habe ich nicht behauptet.

          Sind sind gleichberechtigt, wobei gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln ist.

          Wenn der Verfassunsgesetzgeber bzw. Gesetzgeber die Geschlechter unterschiedlich behandelt, muss diese Unterscheidung bzw. Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt sein.

          Wenn Frauen also, wie inzwischen seit Jahrzehnten, Wehrdienst leisten dürfen, hält sie der Gesetzgeber demnach für dafür geeignet. Wie soll es dann aber noch gerechtfertigt sein, dass Männer Wehrdienst leisten müssen …

          1. Wiena Krätzn sagt:

            @@Spotlight, sie sind gleich, denn hinten sehen sie gleich aus, und vorne passen sie zusammen.

  • Kaffee sagt:

    Gott bewahre das BH vor weiteren Frauen. Es reicht die Bauernbündlerin als VMinister.

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  • Fritattensuppe sagt:

    Hat schon Mal jemand darüber nachgedacht, wie der Wiederaufbau nach dem WW2 ausgesehen hätte, wenn auch die Frauen traumatisiert, verkrüppelt oder tot nach Hause gekommen wären.

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    1. Ana sagt:

      Bravo! Mal ganz abgesehen von der Kindererziehung, wir haben jetzt schon zu wenige!

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