Zu tödlicher Biss-Attacke erklärt Anwalt: Hundebesitzerin drohen 3 Jahre Haft
Nach den tödlichen Bissen des American Staffordshire Terriers “Elmo” in Oberösterreich sind nun alle noch auf dem Anwesen gehaltenen Hunde weggebracht worden – auch die Welpen. Welche Strafen nun auf die Hundehalterin zukommen können, erklärt Rechtsanwalt Sascha Flatz.
Nach der tödlichen Hunde-Attacke auf eine Joggerin (60) ist die Gemeinde Naarn-Sebern bei Perg (OÖ) wie paralysiert. In die Trauer mischen sich aber auch Unverständnis für das Halten von Kampfhunden und Forderungen nach strengeren Gesetzen. Wie streng die Gesetze bisher bereits sind, erklärt nun ein Experte. In einem Video auf Social-Media erklärt der Wiener Anwalt Sascha Flatz, was bereits jetzt auf die Halterin zukommen kann: Bis zu drein Jahren Haft.
Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung
Grundsätzlich hat Elmos Besitzerin verabsäumt, den Hund ordentlich zu verwahren. Alleine deshalb droht ihr ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Hier sieht das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft vor. Schlimmer wird es noch, wenn sich herausstellen sollte, dass die Halterin gar “grob fahrlässig” gehandelt habe. In diesem Fall würden die bereits erwähnten 3 Jahre Gefängnis drohen.
Hund fällt Joggerin an, welche Strafe droht Hundehalterin? Diese Frage beantworte ich in meinem neuen Video!#strafverteidiger #rechtsanwalt #anwalt #anwaltreagiert #kanzlei #strafrecht #strafe #österreich #wien #hunde #hundehalter #oberösterreich #flatzlaw pic.twitter.com/x7VL7mKfPX
— Sascha Flatz (@rechtsanwalts11) October 4, 2023
Halterin muss für Zivilrechtliche Folgen aufkommen
Auch für die zivilrechtlichen Folgen haftet die Halterin des mittlerweile eingeschläferten Hundes natürlich. So wird sie für Trauerschmerzensgeld oder allfällige Unterhaltszahlungen aufkommen müssen.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nimmt Parteikollegen Rauch in die Pflicht
Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) hat unterdessen mitgeteilt, dass am Donnerstag erstmals die von ihm einberufene Arbeitsgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes tagt. Schon vor dem Treffen betonte er, externe Expertenmeinungen einzuholen, “damit es zu keinen Schnellschüssen kommt”. Ihm gehe um die “fachliche Einschätzung” zu möglichen Verschärfungen beim Thema Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie die Ausweitung der Ausbildungserfordernisse vor Anschaffung eines Hundes. Derzeit müssen alle künftigen Hundebesitzer in Oberösterreich einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. Weiters gelte es zu prüfen, ob und wie eine Ausweitung von Regelungen “nach Kriterien wie beispielsweise der Beißkraft, Körpergewicht oder Körpergröße umsetzbar sind”, umriss Lindner den Fragenkatalog für die Arbeitsgruppe.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies am Rande eines Pressegesprächs am Mittwoch in Wien darauf, dass das Sozialministerium bereits 2018 nach einem tödlichen Hundebiss in Wien versucht hatte, eine österreichweit einheitliche Regelung zu finden. Das sei nicht gelungen. Für Tierschutz ist Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch zuständig. “Es wäre schon notwendig, dass es eine einheitliche Regelung gibt”, sagte Zadic.
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