Die systematische und methodische Begehung von strafbaren Handlungen soll im künftigen Gesetz ein Ausschlusskriterium für die Absetzbarkeit von Spenden sein. Klartext: Spenden, von denen hauptsächlich Strafen wegen illegaler Handlungen bezahlt werden, können nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.

Brunner: Wer sich nicht an Rechtsordnung hält, wird ausgeschlossen

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hoben in einer Pressekonferenz hervor, was durch die Reform alles besser werden soll: Der Kreis der Begünstigten werde mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz auf die Bereiche Bildung, Sport und Kultur ausgeweitet, es komme zu Verfahrenserleichterungen, zusätzlich wird das einkommenssteuerfreie Freiwilligenpauschale erhöht.

Kogler sprach von geschätzten 100 Millionen Euro, die den Vereinen durch die Reform zusätzlich zur Verfügung stehen sollen. Der Freiwilligensektor habe in Österreich eine riesige Bedeutung, mit 250.000 Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von weit über 10 Milliarden Euro. Er sorge für Gemeinsamkeit und Zusammenhalt und sei damit ein “Gegengift zu Hass und Hetze”. Ähnlich euphorisch zeigte sich auch Brunner, der von der größtem Reform der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren sprach. Damit einher gehe aber auch eine Stärkung des Missbrauchsschutzes. Organisationen, deren Verhalten nicht im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung stehe, würden daher von den Spendenbegünstigungen ausgeschlossen.

(v.l.) Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Donnerstag, 30. November 2023, im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema "Gemeinnützigkeitsreformgesetz - Spendenabsetzbarkeit wird ausgeweitet" in Wien.APA/BUNDESKANZLERAMT/REGINA AIGNER

Kritik von FFF, SPÖ und der Volkshilfe

Genau an diesem Punkt hatten sich am Donnerstag mehrere NGOs mit Greenpeace an der Spitze gestoßen. Zivilgesellschaftlicher Protest könnte zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit und damit zu existenzbedrohenden wirtschaftlichen Einbußen für NGOs führen, so die Warnung. Verfassungsrechtler Heinz Mayer warnte zudem vor Verfassungswidrigkeit, weil laut Entwurf eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen sei. Der Verfassungsgerichtshof habe aber schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürften, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen.

Kogler zeigte für die Kritik wenig Verständnis. “Die Juristen, die wir befasst haben, sehen diese Sorge als unbegründet”, unterstrich er. Auch aus seiner eigenen Geschichte halte er zivilen Ungehorsam in einer lebendigen Demokratie für ein durchaus legitimes Mittel. Auch Brunner erklärte, dass er den Einspruch von Greenpeace – die sich in der Begutachtungsphase nicht geäußert hatten, wie er betonte – für “kein Thema” halte. Das “fachliche Argument” Mayers will der Finanzminister hingegen noch prüfen lassen. “Was Prof. Mayer einwirft, kann Einzelfälle betreffen”, so Brunner: “Wir werden das natürlich anschauen, weil Rechtssicherheit ist enorm wichtig.” Die Kritik an diesem Gesetz war am Donnerstag nicht nur von Greenpeace gekommen, auch das Netzwerk Attac, “Fridays For Future”, die Volkshilfe und die SPÖ schlossen sich dem an. Höchst positiv reagierte hingegen der Fundraising Verband Austria, der sich weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung für das Ehrenamt und eine langfristig attraktive Perspektive für Stiftende versprach.

(v.l.) Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Walter Emberger (Gründer Teach for Austria), Gabriela Loreth-Kurz (Rotes Kreuz) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Donnerstag, 30. November 2023, im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema "Gemeinnützigkeitsreformgesetz - Spendenabsetzbarkeit wird ausgeweitet" in Wien.APA/BUNDESKANZLERAMT/REGINA AIGNER

Zehn Prozent der Spenden dürfen für Strafen sein

Das “Bündnis für Gemeinnützigkeit”, hatte sich in der Begutachtung in Bezug auf die Vollziehung um “unverhältnismäßige Rechtsfolgen für NGOs” gesorgt. Geschäftsführer Stefan Wallner, einst Grünen-Bundesgeschäftsführer und bis zum Vorjahr Kabinettschef in Koglers Ministerium, begrüßte in einer Aussendung am Donnerstag aber die Reform. Der geplante Gesetzestext stelle klar, “dass nicht jegliche Form strafbarer Handlungen zum Verlust der Spendenabsetzbarkeit führen kann. Vielmehr müsste ein erheblicher Anteil der Spenden (laut Judikatur rund 10 Prozent) für die Begleichung von Strafen verwendet werden”, hieß es: “Davon wäre laut unserem Wissensstand auch in Zukunft keine österreichische NGO auch nur annähernd betroffen. Die Behörde muss dabei auch immer die verfassungsrechtlichen Grenzen beachten, wonach insbesondere zivilgesellschaftliches Engagement durch das Versammlungsrecht streng geschützt ist.”