NGOs toben: Spenden für ihre Straftaten nicht mehr von der Steuer absetzbar
Schlechte Nachrichten für Klima-Chaoten und Co.: Die Bundesregierung hat am Donnerstag die geplante Reform der Spendenabsetzbarkeit vorgestellt. Aktivisten machen sich jetzt Sorgen, dass NGOs die Spendenbegünstigung verlieren könnten, wenn sie zivilen Ungehorsam leisten.
Die systematische und methodische Begehung von strafbaren Handlungen soll im künftigen Gesetz ein Ausschlusskriterium für die Absetzbarkeit von Spenden sein. Klartext: Spenden, von denen hauptsächlich Strafen wegen illegaler Handlungen bezahlt werden, können nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
Brunner: Wer sich nicht an Rechtsordnung hält, wird ausgeschlossen
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hoben in einer Pressekonferenz hervor, was durch die Reform alles besser werden soll: Der Kreis der Begünstigten werde mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz auf die Bereiche Bildung, Sport und Kultur ausgeweitet, es komme zu Verfahrenserleichterungen, zusätzlich wird das einkommenssteuerfreie Freiwilligenpauschale erhöht.
Kogler sprach von geschätzten 100 Millionen Euro, die den Vereinen durch die Reform zusätzlich zur Verfügung stehen sollen. Der Freiwilligensektor habe in Österreich eine riesige Bedeutung, mit 250.000 Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von weit über 10 Milliarden Euro. Er sorge für Gemeinsamkeit und Zusammenhalt und sei damit ein “Gegengift zu Hass und Hetze”. Ähnlich euphorisch zeigte sich auch Brunner, der von der größtem Reform der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren sprach. Damit einher gehe aber auch eine Stärkung des Missbrauchsschutzes. Organisationen, deren Verhalten nicht im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung stehe, würden daher von den Spendenbegünstigungen ausgeschlossen.
Kritik von FFF, SPÖ und der Volkshilfe
Genau an diesem Punkt hatten sich am Donnerstag mehrere NGOs mit Greenpeace an der Spitze gestoßen. Zivilgesellschaftlicher Protest könnte zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit und damit zu existenzbedrohenden wirtschaftlichen Einbußen für NGOs führen, so die Warnung. Verfassungsrechtler Heinz Mayer warnte zudem vor Verfassungswidrigkeit, weil laut Entwurf eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen sei. Der Verfassungsgerichtshof habe aber schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürften, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen.
Kogler zeigte für die Kritik wenig Verständnis. “Die Juristen, die wir befasst haben, sehen diese Sorge als unbegründet”, unterstrich er. Auch aus seiner eigenen Geschichte halte er zivilen Ungehorsam in einer lebendigen Demokratie für ein durchaus legitimes Mittel. Auch Brunner erklärte, dass er den Einspruch von Greenpeace – die sich in der Begutachtungsphase nicht geäußert hatten, wie er betonte – für “kein Thema” halte. Das “fachliche Argument” Mayers will der Finanzminister hingegen noch prüfen lassen. “Was Prof. Mayer einwirft, kann Einzelfälle betreffen”, so Brunner: “Wir werden das natürlich anschauen, weil Rechtssicherheit ist enorm wichtig.” Die Kritik an diesem Gesetz war am Donnerstag nicht nur von Greenpeace gekommen, auch das Netzwerk Attac, “Fridays For Future”, die Volkshilfe und die SPÖ schlossen sich dem an. Höchst positiv reagierte hingegen der Fundraising Verband Austria, der sich weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung für das Ehrenamt und eine langfristig attraktive Perspektive für Stiftende versprach.
Zehn Prozent der Spenden dürfen für Strafen sein
Das “Bündnis für Gemeinnützigkeit”, hatte sich in der Begutachtung in Bezug auf die Vollziehung um “unverhältnismäßige Rechtsfolgen für NGOs” gesorgt. Geschäftsführer Stefan Wallner, einst Grünen-Bundesgeschäftsführer und bis zum Vorjahr Kabinettschef in Koglers Ministerium, begrüßte in einer Aussendung am Donnerstag aber die Reform. Der geplante Gesetzestext stelle klar, “dass nicht jegliche Form strafbarer Handlungen zum Verlust der Spendenabsetzbarkeit führen kann. Vielmehr müsste ein erheblicher Anteil der Spenden (laut Judikatur rund 10 Prozent) für die Begleichung von Strafen verwendet werden”, hieß es: “Davon wäre laut unserem Wissensstand auch in Zukunft keine österreichische NGO auch nur annähernd betroffen. Die Behörde muss dabei auch immer die verfassungsrechtlichen Grenzen beachten, wonach insbesondere zivilgesellschaftliches Engagement durch das Versammlungsrecht streng geschützt ist.”
Kommentare
Was spricht gegen eine steuerliche Absetzbarkeit ?
Rein gar nix !
👏👏👏 Wundert mich, dass die Grünen zugestimmt haben.
VERBOT von NGO’S!!!!
Verbot zur Ausübung politischer Ämter von NGO-nahen Personen!!!
damit wäre gewessler endlich raus!
Die Regierung wäre besser Beraten, wenn Sie den Strafbestand der Terrorfinanzierung bei den NGO´s prüfen würden.
Leider ist den meisten Ösis das Prinzip der GEWALTENTEILUNG” völlig unbekannt.
Dabei garantiert die GEWALTENTEILUNG die Demokratie, auch wenn das Volk des Volkskanzlers das niemals verstehen wird können.
diese ganzen “Spender”, die diese Gruppen unterstützen, gehören alle wegen Mittäterschaft angeklagt!! Die agieren nur mit dem Geld anderer – und dann auch noch steuerlich absetzbar – unpackbar!!!!!
Endlich kehrt wieder etwas mehr Normalität ein! Ich kann meine Strafzettel auch nicht von der Steuer absetzen, und ein paarmal zu lange Parken erzeugt wohl keinen vergleichbaren Schaden.
Gut so!
Die Genossen vom Küniglberg sind selbstverständlich ebenfalls nicht amused. Wie üblich schlägt man sich beim Zwangsgebührenfunk auf die Seite linker Aktivisten.
Darum: Orf zerschlagen! Jetzt!
Wer sich nicht an Rechtsordnung hält und „vorsätzlich“ Straftaten und Verwaltungsübertretungen begeht, die eine Vielzahl von Bürgern in ihrer Lebensführung einschränkt ist meiner Meinung nach eine kriminelle Organisation und gehört aufgelöst.
man braucht nur in einem innenhof unter der teppichstange mittig ein loch machen – dann hat man schon einen galgen
Wann nimmt sich die Justiz generell einmal die Strukturen von Stiftungen, NGOs etc. vor, um hier gründlich aufzuräumen? Über diese Hintertüren wird geduldeter Betrug, Korruption, Steuerumgehung, Umschichtung von Steuergeldern etc. in großem Stil betrieben, aber wenn Fifi Ipsdraschil aus Stadlau eine irrtümlich falsche Steuererklärung um 70 Euro abgibt, steht die Finanzbehörde vor der Tür…?!
Immer wieder interessant, dass diese Leute sich als “Zivilgesellschaft” sehen! Dabei stehen sie abseits der sogenannten Zivilgesellschaft
NGO`s sind i.d.R. private Vereine. Die können Mitgliedsbeiträge einheben, spenden, etc. Abgesehen davon, haben die kein polit. Mandat, somit eigentlich nichts zu melden, viele spielen sich nur wichtig auf. Kann mein Wirtshaus Stammtisch Verein auch meine Park, Radarstrafen absetzen, wenn ich behaupte für die Interessen des Vereins diese Übertretungen begangen zu haben?
Wenn sie nichts zu melden haben oder sich nur “aufspielen” – warum haben sie dann so ein politisches Gewicht und setzen sich und ihre Forderungen so spielend um?
Weil diese Vereine alles mögliche unternehmen um eine Medienpräsenz zu bekommen, um den Eindruck zu erwecken sie wären wichtig und kennen nur die einzige Wahrheit, denn sie haben die alternativlose Weisheit mit dem Löffel gegessen. Sich von den Geldgebern und deren polit. und finanz. Interessen sehr leicht manipulieren und instrumentalisieren lassen.
Gutachten vom Heinz Mayer sind mit Vrsicht zu behandeln, wenn es um Politik und Interessen der SPÖ geht.
Der Heinz Mayer hat nach seinem Eintritt in den Ruhestand beim Lansky als Unterstützung im Bereich des politischen Lobbyismus angeheuert.
Ist ja krass,die setzen das von der Steuer ab,und alle klatschen!
Der Einfallsreichtum von den kriminellen ….. ist unglaublich. Wenn die das in geregelter Arbeit umsetzen würden, würden die gute Arbeitskräfte sein. Eine Frechheit sondergleichen kriminelles Geld steuerlich abzusetzen.
Sämtliche NGOs sollten sich ausschließlich von Spenden erhalten müssen! Es darf nicht sein, dass man den Steuerzahler für oft kriminelles NGO Gesindel abzockt!
Dass der Passus drinnen steht, ist gut. Aber es ist generell ein Irrsinn, dass Spenden von der Steuer absetzbar sind. Wie komme ich als Steuerzahler nämlich dazu, ohne jegliche Einwilligung, an irgendjemanden zu spenden? Diese Spendennötigung hat ungefähr dieselbe Qualität, wie die vor kurzem beschlossen ORF-Zwangsgebühr…
PS: Alleine wenn ich daran denke, dass auch nur ein Cent meines Steuergeldes an Caritas, Volxhilfe etc geht, kommt mir der Kaffee hoch…
Spenden absetzen, die zum Schaden der arbeitenden Bevölkerung verwendet werden?! Was soll ich noch dazu sagen außer pfui Teufel.
Diese Chaoten schädigen den Steuerzahler und dürfen die Strafen Steuerlich absetzen, geht’s eigentlich eh no😡😡😡?
Darf ich meinen Strafzettel auch absetzen?
Da gehört ein eindeutiges Nein, Bezahlung sämtlicher Schäden!!!
All diese NGOs werden ohnehin mit Spenden von der EU abwärts zugeschi…en.
Sie ernennen sich selbst zu Vertretern der Gesellschaft, dabei treten sie denen nur ins Gesicht und aufs Gemüt.
Gemeinnützigkeit wegen vorsätzlicher Gemeinheit – so stellen diese NGOs sich das vor.
Also weg mit der Steuerbefreiung.
Bravo!