Wer ab heute, den 1. November mit Winterreifenpflicht unterwegs ist muss die sogenannte “situative Winterreifenpflicht” beachten. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) das Auto Winterreifen haben muss. Allerdings kann man auch auf zwei Antriebsrädern Schneeketten montieren. Erlaubt sind Ketten aber nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Mit dieser Regelung ist nicht zu spaßen, denn die Strafe kann teuer ausfallen. Die Polizei kann bei Verstößen gegen die Ausrüstungspflicht Strafen bis 5.000 Euro verhängen. Nicht ganz so streng nimmt es aber die Landespolizeidirektion Oberösterreich, die mit viel Humor auf die Winterreifenfplicht hinweist.

Lkw und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen müssen ab 1. November zumindest auf den Antriebsrädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Für diese Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen “Matsch und Schnee” (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.