Die Vorwürfe seien in beiden Fällen nicht ausreichend belegt, erklärte der Gerichtshof. Die UNO-Richter erklärten aber, dass Moskau gegen eine rechtlich bindende Anordnung von 2017 verstoßen habe. Damals hatte das Gericht beiden Parteien auferlegt, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern. 2022 hatte Russland dann aber die Ukraine überfallen.

Die Ukraine hatte Russland bereits 2017, also lange vor der russischen Invasion vor zwei Jahren, vor dem Gerichtshof verklagt und sich dabei auf die Konvention zum Verbot der Finanzierung von Terrorismus berufen. Nach Darstellung der Ukraine hatte die Aggression Russlands 2014 im Donbass und auf der ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim begonnen, die Russland bis heute annektiert.

In Moskau wird das Urteil auf Genugtuung stoßen. Im Bild: Kreml-Chef Wladimir Putin.Contributor/Getty Images

Suppe zu dünn: Richter sehen ungenügende Beweislage

Die Richter beurteilten jetzt nur die Ereignisse vor der Invasion von 2022 und erklärten, dass die von der Ukraine vorgelegten Beweise für einen angeblich von Moskau finanzierten Terrorismus im Donbass nicht ausreichten. Die Konvention, die der Klage zugrunde lag, beziehe sich auch nicht auf die Unterstützung mit Waffen. Moskau hat dem Urteil zufolge aber nicht genug getan, um einzelne Vorwürfe zu möglicher Finanzierung von Terrorismus zu untersuchen.

Die Richter wiesen auch die Forderung nach Schadenersatz für den Abschuss des Passagierfluges MH17 vor fast zehn Jahren ab. Im Sommer 2014 war die Boeing der Malaysia Airlines über umkämpftem Gebiet der Ostukraine von Rebellen mit einer russischen Luftabwehrrakete abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet. Ein Strafgericht in Den Haag sah es als erweisen an, dass die Rakete aus Russland geliefert worden war.

Niederlage für Selenskyj: UN-Richter sehen auch keinen Beweis für ethnische Säuberungen an Ukrainern in der Krim.

Kiew hatte auf Rückhalt für weitere Russland-Sanktionen gehofft

Das jetzige Urteil ist eine Niederlage für die Ukraine, die sich Unterstützung für weitere Forderungen nach mehr Sanktionen gegen Russland erhofft hatte. Moskau hatte die Vorhaltungen strikt zurückgewiesen.

Auch im zweiten Teil der Klage war die Ukraine nicht erfolgreich. Die UN-Richter sahen kaum eine Grundlage für den Vorwurf der ethnischen Diskriminierung von Ukrainern und Tataren auf der Krim.