Insgesamt kassierte ein Drogendealer aus Gambia (47) mehr als 50.000 Euro durch den Verkauf von Kokain. Ein Schweizer Gericht verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten plus Landesverweis von fünf Jahren.

Der Mann leidet jedoch an einer schweren Nierenkrankheit, muss dreimal in der Woche zur Dialyse. “Wenn ich das Land verlassen muss, ist das mein Todesurteil”, betonte er während der Verhandlung, die mittlerweile drei Jahre zurückliegt. Der Richter blieb jedoch hart, meinte, er könne seine Behandlung auch in seinem Heimatland fortsetzen.

Der Beschwerde wurde stattgegeben

Der Drogendealer legte daraufhin Berufung ein. Er reichte jeweils ein Schreiben von einem schweizerischen und einem gambischen Krankenhaus ein, aus denen hervorgeht, dass in Gambia keine vierstündige Dialyse möglich ist. “Als Nierenkranker müsse man sich mit einer Dialysesitzung alle ein bis zwei Wochen glücklich schätzen”, meinte er zudem.

Nach anderthalb Jahren hat das Bundesgericht der Beschwerde stattgegeben. Es ist unklar, wie das Bezirksgericht zu dem Schluss kommen konnte, dass der Mann in Gambia behandelt hätte werden können. Das Bundesgericht fordert nun eine erneute Bewertung des Falls.