
Nina Proll blitzt mit Verfassungsklage gegen Corona-Schließungen ab
Die VfGH-Beschwerde von Schauspielerin Nina Proll und anderen Künstlern gegen die Schließung von Kultureinrichtungen während der Pandemie wurde jetzt abgewiesen. Begründung: Der Schutz des Lebens sei höher zu bewerten als die Freiheit der Kunst.
Über Individualanträge wollte die “Florestan-Initiative” prüfen lassen, ob die Schließungen von Kulturstätten während der Corona-Pandemie verfassungskonform waren. Beteiligt hatten sich mehrere Künstler, wie Schauspielerin Nina Proll, der Kabarettist Alfred Dorfer oder die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot. Doch der Verfassungsgerichtshof erteilte ihnen jetzt eine generelle Absage.
In der Begründung heißt es: “Der Bundesminister für Gesundheit hat eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Abwägung zwischen dem Recht auf Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Freiheit der Kunst vorgenommen und dabei dem Betretungs- und Veranstaltungsverbot den ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsspielraum nicht überschritten”, zitiert dazu der ORF.
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Kommentare
Sie trägt Pelz in Zeiten wie diesen wo man aufgeklärt ist, welch ein Leid diesen Tieren angetan wird bevor sie zu Pelz verarbeitet werden. Das zeigt den wahren Charakter was diese Frau hat. Na ja als Schauspielerin spielt sie immer ähnliche Rollen, denn was anderes kann sie ohnehin nicht spielen. Sie kann froh sein in der Pearl Werbung und hin und wieder in kleinen Theatern Angagement zu bekommen. Ansonsten käht kein Hahn nach ihr.
Die ist total überbewertet und über-“hyped” ! Ausser das sie jedes mal die angeblich so “schoafe-oide” (meistens eh nur für den Regisseur) spielt die auch mit jedem gleich ins Bett hupft hat sie nicht viel geleistet… Wo ist und bleibt ihr “sinnvoller” und nicht “sinnbefreiter” Beitrag für die Allgemeinheit!?
Sehr gut, diese Wichtigtuerin und Großgrundbesitzerin geht mir auf die Nerven.
Was genau hat das jetzt mit Grundbesitz zu tun? Sie scheinen ein rechter Neidhammel zu sein.
Beim Schutz des Lebens darf man aber auch nicht vergessen, dass schön langsam klar wird, dass die staatlichen Maßnahmen ehe mehr Leben kosten als sie retten – siehe die letzten Untersuchungen zur Übersterblichkeit in Deutschland. Also welches Leben ist denn da schützenswert? Hat sich der Verfassungsgerichtshof darüber auch den Kopf zerbrochen??
Frau Proll ist sehr mir persönlich sehr sympathisch und sie hat noch jene harten Dinger in der Hose, welche heuten den meisten Menschen fehlen.
Das Ergebis des Urteils sollte einem eigentlich der normale Menschenverstand zu verstehen geben.
Aber wir haben es hier mit “Künstlern” (eigentlich bloß “Gauklern”) zu tun, die glauben, sich über alles und jedes hinwegsetzen zu können.
Über Individualanträge hätte die “Florestan-Initiative” prüfen lassen sollen, ob die Schließungen von Kulturstätten während der Corona-Pandemie verfassungskonform UND VERHÄLTNISMÄSZIG waren.
Da man Letzteres verabsäumte, ist das Urteil logisch 🙁
Wobei sich aber die Frage stellt, welche Kunst dem Volke mehr bringt, die, welche in Kultureinrichtungen Seele und Geist bereichern, oder die Kunst der Täuschung, Ignoranz und Falschheit, welche im Parlament zu bewundern ist. Dort allerdings nicht mal mit Maske! Bravo Österreich – Bravo VfGH! – Bravo Rechtssystem!
Das was diese Frau machte und macht, ist keine Kunst. Das ist Schwachsinn pur! Aber der ORF unterstützt jeden Blödsinn.
Wenn sie entbehrlich wäre, dann wäre sie längst vom ORF abserviert worden. Sie ist schon nicht so schlecht und recht beliebt beim Publikum.
Sie ist jedenfalls keine Staatskünstlerin, die ja alle schon einen ganz braunen Hals vor lauter Corona-Propaganda haben.