Es ist eine Vertrauensfrage, räumen Jobcenter und Arbeitsagenturen ein. Bei der Auszahlung des Bürgergelds sind sie auf die Kooperation mit den Flüchtlingen angewiesen. Wie leicht dieses Vertrauen ausgenutzt werden kann, zeigt der Fall der vierköpfigen Familie, über den der „Focus“ berichtet.  Kurz nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 sei eine Mutter mit ihrem Sohn bei einer Gastfamilie in Schleswig-Holstein untergekommen. Das Bürgergeld sei sofort geflossen, ein Kita-Platz und bald auch eine Wohnung standen zur Verfügung, heißt es.

Es sei eben schwierig, den Aufenthaltsort der Ukrainer zu kontrollieren

Kurz darauf kam auch der Ehemann nach Deutschland – und freute sich dort über die Geburt des zweiten Kindes. Als das zur Welt kam, erhielten die vier staatliche Leistungen in Höhe von rund 3200 Euro monatlich, bestehend aus Bürgergeld, Mietzuschuss und Heizkostenzuschuss. Doch als klar wurde, dass ihre Westukrainische Heimat nicht vom Krieg betroffen ist, beschloss die ukrainische Familie in ihre Heimat zurückzukehren. Im Winter 2023 pendelten sie wieder nach Schleswig-Holstein.

Das ältere der beiden Kinder war mittlerweile sechs Jahre alt geworden und sollte in Deutschland zur Schule gehen. Beim Versuch der Einschulung stellte sich heraus, dass die Familie während ihrer fast einjährigen Abwesenheit weiterhin Unterstützungsleistungen aus Deutschland bezogen hatte. Rund 40.000 Euro waren geflossen, obwohl die vier nicht als Flüchtlinge in Deutschland, sondern in ihrer Heimat gelebt hatten. Wie mehrere deutsche Medien mittlerweile berichten, ist diese Fall keine Ausnahme. Unter den ukrainischen Flüchtlingen soll diese Herangehensweise als Tipp kursieren, wie man an Geld kommt. Das zuständige Jobcenter versucht indes den Sachverhalt aufzuklären, heißt es auf „Focus“ weiter. Es sei aber oft „extrem schwierig“, den Aufenthaltsort der Ukrainer zu ermitteln. Auch die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass es möglich ist, das System so auszunutzen.