Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab Freitag bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der ÖAMTC.

Fährt der Raser ein Fahrzeug, das nicht ihm selbst gehört, hat die Polizei zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal zwei Wochen zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Autos dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt im Führerschein der beschuldigten Raser der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Rechtsexperten halten Gesetz sogar für verfassungswidrig

Schwere Kritik am so genannten zweiten Teil des “Anti-Raser-Pakets” von Ministerin Gewessler kommt vom ÖAMTC. Der Autofahrer-Club bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: “Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden”, sagte ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Stellungnahmen von Rechtsprofessoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

“Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird”, so der ÖAMTC-Experte.

Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.