
ÖBB-Verspätungen: Entschädigungen fallen in Zukunft weg
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) müssen in Zukunft keine Entschädigungen mehr ausbezahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dies geht aus einer neuen EU-Verordnung hervor, die ÖBB möchte bei der Auslegung aber kulant vorgehen. Bei der Westbahn ändere sich nichts.

Aus einer neuen EU-Verordnung die am Mittwoch in Kraft getreten ist geht hervor, dass Bahnunternehmen innerhalb der EU keine Entschädigungen mehr an Kunden ausbezahlen müssen, wenn Züge ausfallen oder zu spät kommen. Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde 25% und ab zwei Stunden 50% des Ticketpreises zurückverlangen. Diese Entschädigungen entfallen in Zukunft bei extremen Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfällen im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen sowie Sabotage oder Terrorismus. Bahnunternehmen müssen dabei nachweisen, dass tatsächlich ein solcher Ausnahmegrund vorliegt.
Die Bundesbahnen wollen die neuen Regelungen kulant auslegen. Wetterextreme sollen etwa weiterhin von den Fahrgast-Rechten gedeckt sein. Wenn es um Dritte geht, also etwa bei Kabeldiebstählen oder Polizeieinsätzen, sollen zukünftig keine Entschädigungen bezahlt werden, sagte ÖBB-Sprecher Daniel Pinka im Ö1-Morgenjournal: „Es ist aber in diesen Fällen nur ein verschwindend kleiner Teil, der durch die Fahrgastrechte-Entfälle betroffen ist.“
Westbahn zahlt Entschädigungen weiterhin aus
Die Hauptgründe für Verzögerungen sind laut ÖBB Baustellen, Verspätungen aus dem Ausland und Anschlussverspätungen. „Hier wird weiterhin entschädigt, weil das keine außergewöhnlichen Vorfälle sind, wie sie in der Fahrgastrechte-Verordnung vorgesehen sind”, sagte Pinka.
Bei der Westbahn wolle man nichts ändern. Gründe für Verspätungen sollen bei der Entschädigung weiterhin keine Rolle spielen, teilte das Unternehmen mit.
Weitere Änderungen betreffen auch die Unterbringungen in Hotels bei Zugausfällen. In Zukunft können Bahnunternehmen den Aufenthalt in Hotels auf drei Nächte begrenzen. Außerdem können Fahrgäste bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden, statt wie bisher innerhalb eines Jahres.
Kommentare
Am schlimmsten findet der Seppl, dass die EU das Jahrtausende lange, gegenseitige Abschlachten in der EU abgeschafft hat
Perfekte Werbung für den öffentlichen Verkehr! Ein Grund mehr diesen wo es geht zu meiden! Wenn die Leute sich ein bisschen zusammen reden würden, Mittel gibt es genug, könnten sie sich organisieren und solche Spinnereien mit Boykotten entgegen treten und das gilt für alle Spinnereien!
Klar kann immer ein Ereignis passieren aber dafür bekommen die teuren Manager ihre Boni um solche Verspätungen schnell zu lösen und für den Schönwetter-Normbetrieb würde ein dressierter Affe auch ausreichen.
Für die Kuffnucken die eh nix zahlen ist das wuascht …..
So muss das sein … Wie kommt die Bahn dazu, das Produkt das sie verkaufen auch garantieren zu müssen. Das wäre ja glatt so, als ob man vom ORF neutrale Berichterstattung haben wollte …
Hallo, da ist Steuergeld drinnen und damit LinksLinkes vorgehen.
Danke 👆👍👍👍🤣🤣🤣🤣
Heißt dann unterm Strich, dass jede Verspätung pauschal zu „außergewöhnliche Umstände“ wird.
Kennt doch jeder schon, der mal mit Versicherungen zu kämpfen hatte.
… aus Amerika, dass bei Verspätungen gezahlt werden muss.
Es würde ja schon reichen wenn man den Leuten das Ticket erlässt. Wenn ich 2 Stunden oder mehr zu spät ans Ziel komme, ist das kein Kavaliersdelikt sondern eine Sauerei. Als Pensionist wärs mir auch wurscht.
Österreich hat doch eigene Gesetze und ist ein souveräner Staat. Warum kann die EU welche kein souveräner Staat ist und dessen Führung nicht vom Volk gewählt wurde, entscheiden, was Betriebe in souveränen Staaten machen müssen und was nicht? Hier stinkts ganz gewaltig! ÖXIT!