Nun lässt der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) seiner Ankündigung Taten folgen: Die Verleger haben die EU-Wettbewerbskommission über ihr Vorhaben bereits in Kenntnis gesetzt. Sie werden eine Beschwerde gegen die geplante ORF-Gesetzesnovelle einlegen, die noch vor dem Beschluss der Novelle im Nationalrat – voraussichtlich Anfang Juli – anhängig gemacht werden soll, berichteten mehrere Medien am Donnerstag.

Die Verleger werfen ORF unlauteren Wettbewerb vor

Gemäß dem zukünftigen ORF-Gesetz soll eine Haushaltsabgabe anstelle der aktuellen gerätegekoppelten GIS-Gebühr eingeführt werden. Dadurch erhält der ORF in den ersten Jahren 710 Millionen Euro aus dem ORF-Beitrag, was nach Ansicht des VÖZ einen deutlichen Wettbewerbsvorteil darstellt und eine Bedrohung für Privatmedien bedeutet.

Die Verleger beanstanden auch die Rolle von ORF.at, da sie zu zeitungsähnlich sei und zu einer geringeren Zahlungsbereitschaft für kostenpflichtige Angebote der Tageszeitungen führe. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass auf ORF.at zukünftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text präsentiert werden sollen, wobei die Anzahl der Textbeiträge pro Woche auf 350 begrenzt wird. Die Verleger sind jedoch der Meinung, dass diese Vorgaben nicht ausreichen.

Das umstrittene Gesetz soll ab 2024 in Kraft treten.