
Verfassungsrichter boxen afghanischen Drogenverbrecher aus Schubhaft
Der nächste Fall eines kriminell aktiven Afghanen, dessen Abschiebung von Österreichs Verfassungsrichtern verhindert wird: Jetzt hat das Höchstgericht für einen Afghanen – geboren am 1.1.1999 – die Schubhaft beendet, obwohl er in Eisenstadt und in Wiener Neustadt bereits zweimal wegen Drogenverbrechen zu harten Haftstrafen verurteilt worden ist.
“Das ist kein Einzelfall”, schüttelt ein Ermittler den Kopf, als er dem eXXpress.at die Hintergründe zur aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verrät – immerhin haben die Höchstrichter ja in einem aufsehenerregenden Spruch die Schubhaft des afghanischen Staatsbürgers A., angeblich geboren am 1.1.1999, beendet. Medien, die über dieses “richtungsweisende Urteil” berichtet haben, hätten aber vergessen, nach dem Grund der Inhaftierung des jungen Migranten zu berichten, meint der Kriminalist: “A. ist kein Unbekannter bei uns. Der Afghane wurde bereits zweimal zu Haftstrafen verurteilt, weil er mit Drogen gehandelt hat. Einmal in Eisenstadt zu 14 Monaten und einmal in Wiener Neustadt zu zwölf Monaten Haft.”
Von der Strafhaft sei der Afghane direkt in die Schubhaft überstellt worden: Er sollte so rasch wie möglich außer Landes gebracht werden, damit er nicht erneut die Chance bekommt, Ecstasy-Tabletten und Cannabis zu beschaffen und an Jugendliche in Österreich zu verkaufen.
Schubhaft für Kriminellen "nicht verhältnismäßig" . . .
Mit einem Juristen des “Netzwerks Asylanwälte” konnte der Afghane, dessen Asylantrag bereits im September 2017 abgelehnt worden ist, nun beim Verfassungsgerichtshof erreichen, dass er aus der Schubhaft zu entlassen sei – und zwar mit dieser Begründung: „Es ist nicht zu erkennen, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist. Die Verhängung und Aufrechterhaltung der Schubhaft (und der damit einhergehende Freiheitsentzug) erweisen sich jedoch nur dann als verhältnismäßig, wenn das zu sichernde Verfahren letztlich zu einer Abschiebung führen kann.“
Die Schubhaft-Dauer sei also “nicht mehr verhältnismäßig”, der Migrant ist wieder in Freiheit. “Wobei wir sogar annehmen, dass der verurteilte Drogendealer wesentlich älter ist, als er angibt. Er dürfte bereits 1995 geboren sein”, hörte der eXXpress.at aus Ermittlerkreisen. Die Kriminalisten sind jedenfalls sauer: “Da haben Verfassungsrichter jemanden aus der Schubhaft geboxt, der schwere Straftaten begangen hat und unser Land schleunigst verlassen sollten. Die Ermittler werden nicht die einzigen Österreicher sein, die über diese Entscheidungsweise der Höchstrichter verärgert sind . . .
Kommentare
Wer schützt uns ÖsterreicherInnen vor diesen Richtern/Urteilen? Es wird wissentlich ein verurteilter Verbrecher auf die Bevölkerung losgelassen. Es sei “unverhältnismäßig”. Unverhältnismäßig ist einzig und alleine die Haltung: verurteilten Verbrecher unterstützen, Sicherheit der einheimischen Bevölkerung uninteressant.
Wenn man das zusammenzählt, dann kann das nur folgendes bedeuten:
alle Kräfte darauf konzentrieren, niemanden mehr hereinzulassen.
Denn los werden wir offenbar nicht einmal mehr mehrfache Straftäter mit negativem Asylbescheid.
PS. warum ist eigentlich die FPÖ dazu so leise? Sind die alle im Urlaub?
Da greifst dich nur am Kopf,wie es sowas gibt! Sagte doch dereinst die vom Häupl mit Auszeichnung gehrte Ute Bock in einer TV Sendung Meine Buben müssen halt ein bisschen Dielen,damit sie zu Geld kommen.Anscheinend haben die Richter diese Worte übernommen ,anders kann ich mir so einen dubiosen Urteilsspruch nicht vorstellen.
Darum will der Innenminister an den Abschiebungen festhalten. Alle Afghanen, die in Schubhaft sitzen (Haft zur Absicherung der Abschiebung) müssen freigelassen werden, wenn die Abschiebung nicht möglich ist. Es muss dringend Verhandlungen geben, dass Abschiebungen in sichere Drittländer möglich sind. Oder man einigt sich endlich auf die Sicherungshaft.
Sollten diese österreichischen Verfassungsrichter nicht den österreichischen Staat und seine Bürger schützen?
Ein Asylsuchender hat sich durchaus Recht und Gesetz dieses Staates entsprechend zu verhalten! Andernfalls hat er hier nichts verloren!
Solche Menschen sind es, die eine weitere Aufnahme von Menschen in Not, von echten Flüchtlingen heute in der öffentlichen Meinung unmöglich machen – meine sehr geehreten Damen und Herren des Verfassungsgerichtshofes! Man sollte sich schon überlegen, was und für wen man tut und entscheidet!
Verfassungsrichter (die alles schützen außer die Verfassung) als Komplizen von kriminellen Afghanen….weit haben wir es gebracht!
Jetzt ist es e endgültig: wir sind in der Diktatur angekommen
Die selbstlosen Anwälte der Caritas, bezahlt mit Spendengeld und Subventionen haben wieder einen Erfolg verbucht.
Vielleicht kommt noch die Zeit, über diese Richter zu richten…
Das passiert halt, wenn man bürgerliche Waschlappen neben Sozialisten und Grüne in die Höchstgerichte entsendet!
Und die Grünen haben auch schon klargestellt, dass es so etwas wie Sicherungshaft für derartige Leute mit Ihnen ganz sicher nicht geben wird.
Logisch….
Links unterwanderte Justiz wie der VfGh und die WKStA sind ein wichtiger Bestandteil zur Einbetonierung linker Wahnvorstellungen!
Dazu die Massenmanipulation durch linken Mainstream, linke Medienhäuser und den ORF und fertig ist der realitätsverweigernde Wahnsinn!
Inländer werden geschöpft, damit sich ein paar Geisteskranke profilieren können….
Weit hammas bracht!
Furchtbar! Der linxlinke VfGH ist eine Sauerei! Insbesondere als er die Covid Verordnungen der Regierung aufgehoben hat… oh, da bring ich was durcheinander, oder Sie?
Volle Zustimmung.Man kann es nicht mehr in Worte fassen was hier abgeht.Österreicher schikanieren..aber diesen Kriminellen den roten Teppich ausrollen..eh klar !! Mal wieder 1.1. geboren..Jahrgang wie es beliebt..das wird nichts mehr hier.Kein Wille unser Land vor diesen Invasoren zu schützen..alle reinholen..alles finanzieren..damit sich die Dauergäste wohlfühlen.Werden diese kriminell auch kein Problem.Dann sind die Armen halt traumatisiert..oder eben psychisch krank..das war es dann..keine Abschiebung.Ein Wahnsinn der täglich schlimmer wird. Wahrlich…weit hammas bracht!
Also ich hoffe sehr das unsere Beamten mal ihr Hirn einschalten und mal darüber nachdenken ob ein Drogendealer aus Afghanistan nicht doch vielleicht von irgendwelchen Clans wie die Taliban extra zum Drogenhandel und Sozialhilfe schnorren mit dem Losungswort Asyl zu uns geschickt wird um ihr Kalifat so zu finanzieren.
Mich wundert schon lange dass es scheinbar niemanden verdächtig vorkommt dass nur Männer scheinbar zu uns kommen und darin niemand versucht ein System zu erkennen.
Viele afghanische Stämme wie wir wissen finanzieren sich mittels Drogenhandel und als Bonus mit den Sozialhilfen reicher Staaten zu denen sie ihre Leute schicken. Und zufällig haben wir ja überdurchschnittlich viele Afghanen hier die mit Drogen handeln oder nicht? Ob da noch Menschenhandel auch noch versucht wird aufzuziehen indem man junge Mädchen auf sozialen Netzwerken kontaktiert und mit Drogen vollpumpt für einen möglichen Weitertransport sei dahingestellt.
Unglaublich, wie kann derartiges passieren, kann man derartige Richter nicht absetzen?
Die lachen sich doch Krumm über unsere Urteile, mich wundert das die Polizei überhaupt noch weiter macht….
” .. Schubhaft für Kriminellen “nicht verhältnismäßig” .. ”
Aber kein Wort zu Menschenrechtsbruch, Verfassungsbruch, Gesetzesbruch, Diskriminierung und Ausgrenzung wegen unverhältnismäßigen Coronamaßnahmen!
Ist der VfGH nur für drogendealende Nicht-Österreicher aktiv? Sind dort Rassisten am werken?
Der autochthone Österreicher zählt bei Medien, Justiz und manchen Parteien nix…
Also zuersteinmal wären Abschiebungen und die dafür verhängte Schubhaft ein Verstoß gegen die Menschenrechte und die stehen bei uns im Verfassungsrang. Also ist genau genommen diese Schubhaft der Verfassungsbruch. Aber Verfassungsbrüche sieht manch einer wohl nur dann wenn sie einem passen.
Zweitens wurden einige Coronamaßnahmen vom VfGH schon für unrechtmäßig erklärt. Das hat auch schon Knatterton auf ihren letzten Kommentar zu dem Thema erklärt. Aber ich will das mal nicht so eng sehen. Du hast mir ja schon gebeichtet dass du eine Leseschwäche hast.
Und wann und wie schnell hat der VfGH im Fall der Österreicher reagiert? Haben Österreicher aktuell ihre Menschenrechte?
Das hab ich danach Knatterton auf seinen letzten Kommentar zu dem Thema auch gefragt. Und nun raten Sie welche Antwort ich von Knatterton bekommen habe?
1. Es stand zwar zur Debatte ob und nicht wann der VfGH sich äußterte aber ok. Er wurde aktiv als entsprechende Klagen eingegangen sind. Genau so wie jetzt zur Schubhaft. So funktioniert das in einem Rechtsstaat.
2. Du magst es vielleicht nicht wahrhaben aber: Ja.
3. Ich muss nicht raten denn ich kann lesen. Und das hast du Knatterton auf seinen letzten Kommentar übrigens nicht gefragt. Du hattest etwas anderes gefragt und Knatterton hat dich daraufhin aufgeklärt. Von dir kam dann keine Antwort mehr.
Seit Monaten werden entsprechende Klagen nicht entschieden. Und jetzt schau mal nach, wie schnell die andere Klage entschieden wurde 😉
Und lüg nicht rum 🙁
Stockholm-Syndrom?
Wenn ich das richtig sehe, rennt der jetzt wieder frei herum und wenn er die Gelegenheit nutzt um wieder Straftaten zu begehen, kommt wieder ein Strafverfahren und wieder Haft.
Es bringt für solche Leute, die in Österreich bleiben wollen tatsächlich Vorteile, Straftaten zu begehen. In der Haft gibt es Kabelfernsehen und Zimmerservice.
Spätestens nach zehn Jahren wird ein Gericht feststellen, dass der schon in Österreich integriert ist und eigentlich gleich die Staatsbürgerschaft bekommen müsste.
Sind die Verfassungsrichter so daneben, nicht die Möglichkeit der Abschiebung in ein anderes Land als sein Herkunftsland Afghanistan in Betracht zu ziehen? Dann wäre nämlich die Schubhaft durchaus noch eine Zeitlang zu rechtfertigen, bis geklärt ist, ob dies möglich ist. Diese VfGH-Entscheidung, die Schubhaft dieses kriminell geworden “Neujahrsbabys”, wie so viele am 1.1. geboren, so ohne weiteres zu beenden ist fast schon so falsch wie das Schattendorfer Urteil im Jahr 1927.
Verhältnismäßig dürfte nach Ansicht der Juristen im VfGH also nur Mindestsicherung plus Gemeindewohnung in Wien sein. Nach Absitzen eines verhältnismäßig kleinen Teils der verhängten Strafe.
Das stimmt, weil diese “Verfassungs-RichterINNen” absichtlich und ständig verheimlichen, dass…
in der VERFASSUNG auch steht, dass die Österreicher ein
“RECHT AUF SICHERHEIT” hier haben!
Und ein nachweislich vielfacher Drogendealer GEFÄHRDET diese Sicherheit definitiv!
Er wurde zwei Mal beim Dealen erwischt, hat aber garantiert viel öfter gegen das Gesetz verstoßen (wenn auch nicht so oft wie die VerfassungsrichterINNen) !
Ich rufe NICHT dazu auf, doch ich hoffe, dass es bald einen VOLKS-AUFSTAND geben wird und sich dieser gezielt gegen diese
LINKEN WINKEL-ADVOKATEN wendet, weil diese permanent ihren EID BRECHEN und sich GEGEN DAS VOLK entscheiden !!
Ganz im Sinne von JUSTIZIA sollte diesem vom VfGH verursachten UNrecht
dringendst Einhalt geboten werden !
Das Problem ost: Justitia pfeift auf die österr. Verfassungs und den Volkswillen. Ihr Handlungsspielraum ist zu groß. Unsere Richter setzen daher ausschließlich die Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofs um. Solange wir bei der EU sind, wird sich daran auch nicht ändern.
War nicht anders zu erwarten, von den Richtern die angeblich im Namen des Volkes Recht sprechen.
Wahrscheinlich machen da einige Richter oder Anwälte mit dem Geschäfte…
Hihi, so wie die Rechtsprechung agiert, wäre das möglich…