Das Innenministerium startet mit einer neuen Kampagne gegen häusliche Gewalt in den Herbst. Ziel der Kampagne ist es, die Hilfsangebote für die Opfer von Gewalt noch bekannter zu machen. Diese Notwendigkeit unterstreicht auch eine kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung zum Thema Tötungsdelikte an Frauen, die vom Institut für Konfliktforschung erstellt wurde.

Für das Innenministerium hat der Schutz vor Gewalt höchste Priorität – deshalb gab es seit dem Frühjahr 2020 wiederholt  Informationskampagnen zum Thema häusliche Gewalt. Angestoßen wurde die Initiative vom damaligen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), der inzwischen Bundeskanzler ist.

Gewaltschutz hat höchste Priorität

Der amtierende Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagt dazu: „Der Gewaltschutz steht ganz besonders im Mittelpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit. Durch die aktuelle Kampagne soll noch deutlicher und intensiver über die Möglichkeiten des Schutzes und der Beratung informiert werden.”

Für Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) ist das Thema ebenfalls enorm wichtig: „Der Gewaltschutz hat im Frauenressort und in der Bundesregierung höchste Priorität. Das spiegelt sich auch in unserer Arbeit und in den finanziellen Ressourcen wider. Seit Beginn meiner Amtszeit haben wir das Frauenbudget mehr als verdoppelt, für das Jahr 2023 stehen 24,3 Millionen Euro Budget zur Verfügung.”

Innenminister Gerhard Karner

Zahlen zum Gewaltschutz 2023

  1. Bis zum 1. August 2023 wurden knapp 8950 Betretungsverbote/Annäherungsverbote durch die Polizei ausgesprochen
  2. Im gesamten Jahr 2022 wurden etwa 14.650 Betretungsverbote/Annäherungsverbote ausgesprochen
  3. Bis zum 01. August 2023 wurden 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen zu Gewalt im häuslichen Bereich durchgeführt
  4. Im gesamten Jahr 2022 waren es 209/2021 waren es gesamt 57 – daher ist heuer mit Ablauf des Jahres mit einer Vervierfachung gegenüber 2021 zu rechnen
  5. Bis zum 1. August 2023 wurden etwa 7430 Gefährder zur verpflichtenden Beratung vorgeladen (im gesamten Jahr 2022 waren es 11.920)
  6. Mehr als 1100 speziell ausgebildete Präventionsbedienstete werden bundesweit eingesetzt (2020 waren es noch knapp 500 Präventionsbedienstete)

Novellen des Gewaltschutzgesetztes durch die jetzige Regierung

  1. Erweiterung des Schutzes für das Opfer durch die Einführung des Annäherungsverbots mit 01. Januar 2020
  2. Einführung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen mit 1. Januar 2020
  3. Verpflichtende Beratung für Gefährder seit dem 1. September 2021
  4. Einführung des obligatorischen Waffenverbots für Gefährder mit 01. Januar 2022
  5. Höchstes Gewaltschutzbudget mit etwa 25 Millionen Euro jährlich

Weitere geplante Maßnahmen

  1. Einrichtung einer Analysestelle im Bundeskriminalamt zu Tötungsdelikten an Frauen
  2. Diese Maßnahme wirdim Rahmen der Kriminaldienstreform umgesetzt werden, die derzeit im Laufen ist
  3. Die Arbeit wirdAnfang des nächsten Jahres aufgenommen werden können

Frauenministerin Susanne Raab