Die Bundesregierung möchte mehr Beteiligung der Väter in der Kinderbetreuung. Erreicht werden soll das durch einen am Mittwoch eingebrachten Gesetzesantrag. Ihm zufolge müssen Väter mindestens zwei Monate der Karenzzeit in Anspruch nehmen, sofern die Eltern die vollen 24 Monate nutzen möchten. Darüber hinaus soll der Familienzeitbonus auf 1.480 Euro verdoppelt werden.

Das Ziel: Väterkarenz soll häufiger in Anspruch genommen werden

Die Dauer des gesetzlichen Karenzanspruchs bis zum zweiten Lebensjahr ändere sich nicht. „Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht“, meinte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Freitag bei einer Pressekonferenz. „Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten.”

Mehr Väter daheim – verpflichtend.Getty

Alleinerziehende bleiben von der neuen Regelung unberührt. Finanziell hätten die Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die absolute Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleich bleibe. Das Ziel: Die Väterkarenz soll häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden.

Maurer: Frauen sollen nicht mehr Großteil der Care-Arbeit leisten

Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hielt fest: „Wir arbeiten damit gegen die Ist-Situation, das Frauen immer noch den Großteil der Care-Arbeit leisten.“ Erfreulicherweise würden immer mehr Männer mehr Betreuungszeit übernehmen wollen, auch diese hätten es auf Grund von Vorurteilen aber oft schwer. Deshalb werde der Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz erweitert und könne von Eltern leichter in Anspruch genommen werden.

Kocher sieht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz durch Männer.APA/EVA MANHART

Damit Männer auch mehr als diese beiden Monate in Anspruch nehmen, soll der Familienzeitbonus während des „Papamonats“ von 740 Euro auf mehr als 1480 Euro pro Monat erhöht werden.

SPÖ-Holzleitner: Brauchen Rechtsanspruch auf Kinderbildungsplatz

„Zu wenig und zu spät“, kommentiert SPÖ-Frauensprecherin Eva-Maria Holzleitner die Pläne. Sie fordert eine „Halbe-Halbe-Regelung“: „Dafür müssen wir endlich den Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem ersten Lebensjahr für jedes Kind umsetzen. Solange dieser wichtige Schritt nicht angegangen wird, solange Politik für Unternehmer gemacht wird und das Selbstbestimmungsrecht von Arbeitnehmerinnen missachtet wird, kann von einer tatsächlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Rede sein.“