Die Ausstellung von Befreiungsattesten von der Impfpflicht will die Kammer in die Hände von Amtsärzten legen. Das Vertrauen in niedergelassene Mediziner scheint erschüttert zu sein. “Angstmache und gezielte Desinformation der Bevölkerung” würden derzeit leider keinen normalen und gewohnten Umgang mit den Attesten zulassen, heißt es von Thomas Szekeres. In einem Schreiben an die Ärzte legte die Kammer nach. Darin werden sie daran erinnert, dass sie sich an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) halten müssen und nicht unbegründet von Corona-Impfungen abraten dürfen.

Nun kontern Ärzte ihrerseits mit einem Brief. Unterzeichnet wurde der von 36 Medizinern.

Zweifel an Wirkung der Booster-Impfung

Die Datenlage hinsichtlich der Effektivität und Sicherheit der in Österreich verfügbaren COVID-19 Impfstoffe sei keineswegs einheitlich und eindeutig und sie sei zudem einem permanenten Wandel unterworfen, halten die Ärzte fest.

“Während man bis vor wenigen Wochen davon ausging, dass die COVID-19 Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung gewährt, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben Monaten statistische Signifikanz verliert”, schreiben sie. Auch ob die Booster-Impfung weitergehenden Schutz erwirken könne, stellen sie infrage.

Impf-Entscheidung soll freiwillig sein

Weiter unter wird das Schreiben noch brisanter: “Die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen ist – wenn überhaupt – lediglich für Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf für COVID-19 relevant”, konstatieren die Unterzeichner. Gesunden Menschen müsse man eine freie Impfentscheidung nach ehrlicher und umfassender ärztlicher Aufklärung zubilligen.

Ärztekammer Präsident Thomas Szekeres sorgt bei einigen Medizinern für großen Unmut

“Wir haben als Ärztinnen und Ärzte gelobt, unsere Patientinnen und Patienten – seien es Kranke, die um Hilfe suchen oder Gesunde, die zur Beratung kommen – nach bestem Wissen und Gewissen umfassend und ausgewogen zu beraten. In diese Beratung fließen sowohl die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im Bereich der Medizin nie so eindeutig sind, dass sie auf alle Patientinnen und Patienten pauschal Anwendung finden können, als auch unsere eigene, in Studium und langjähriger Berufserfahrung erworbene klinische Erfahrung und die Wünsche unserer Patientinnen und Patienten ein. Das Beratungsergebnis ist immer ein individuelles und es wird seit Jahrtausenden durch die ärztliche Behandlungsfreiheit gedeckt”, so die Mediziner weiter.

Kämpferische Ankündigung

Die Ärzte schließen ihren Brief mit der Ankündigung, sich “weder durch Sie noch durch andere Kammerfunktionäre mit ähnlicher Gesinnung einschüchtern” zu lassen. “Wir werden unter Berufung auf das Genfer Gelöbnis und die ärztliche Behandlungsfreiheit unsere Patientinnen und Patienten auch zukünftig nach bestem Wissen und Gewissen behandeln.”