
OMV-Aufsichtsrat: "Kein einklagbares Fehlverhalten" bei Ex-Chef Seele
Bei dem Ex-OMV-Chef Rainer Seele wurde im Rahmen einer Sonderprüfung “kein einklagbares Fehlverhalten” festgestellt. Man werde deshalb keine Schadenersatzklage einbringen. Zur Prüfung stand unter anderem die Änderung von Gaslieferverträgen mit Gazprom Export
Im Rahmen einer vom OMV-Aufsichtsrat beauftragten und nun abgeschlossenen Sonderprüfung gegen den Ex-Chef Rainer Seele ist nach Angaben des Kontrollgremiums kein “einklagbares Fehlverhalten” festgestellt worden. Man werde aus diesem Grund keine Schadenersatzklage einbringen und der Hauptversammlung die Entlastung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden vorschlagen, ging aus einer Mitteilung der OMV vom Mittwochabend hervor.
"Mögliche Pflichtverletzungen"
Zur Prüfung standen “mögliche Pflichtverletzungen” unter anderem im Zusammenhang mit der Änderung von Gaslieferverträgen mit Gazprom Export sowie dem Abschluss eines Sponsoringvertrags mit dem Fußballverein Zenit St. Petersburg im Jahr 2018. Außerdem wurde der Abschluss einer Nebenvereinbarung mit einer OMV-Führungskraft untersucht. Bezüglich der Gaslieferverträge habe der ehemalige CEO “im Rahmen seiner Ermächtigungen” gehandelt, so der Befund jener Rechtsanwaltskanzleien, die mit der Prüfung beauftragt wurden.
Kommentare
Alles passt war ja so geplant
Wenn es keine offizielle Richtlinie für die Energiebeschaffung des ganzen Landes gibt, so gebietet einem zumindest die Vernunft dass man sich nicht einem einzigen Lieferanten auf Gedeih und Verderb ausliefert. In Bereichen kritischer Infrastruktur wurde und wird auch in großen Konzernen heute in bei der Entwicklung diverser Produkte auf die Second Source Verfügbarkeit von Schlüsselbauteilen geachtet. Wenn nun ein Vorstand sich über derlei Vernunftrichtlinien hinwegsetzt , was durch die Kompetenzrichtlinien zwar gedeckt sein mag, so ist es dennoch als ein fahrlässiges wenn nicht sogar grob fahrlässiges Verhalten anzukreiden was früher den Straftatbestand der “fahrlässigen Krida” darstellte. Unter der Regierung Schüssel wurde vor 20 Jahren dieser Straftatbestand gestrichen sodass heute das Management auf Teufel komm raus spekulieren und verspekulieren kann , was das Zeug hält, ohne im Verlustfall jemals zur Verantwortung gezogen werden zu können. Der eine oder andere Pleitier der damaligen Zeit hatte davon profitiert und war trotz Millionenschaden straffrei davongekommen. Was lernen wir daraus ? Erstens dass es in der Verantwortung der Politik liegt entsprechende Verfahrens- und Kompetenzrichtlinien aufzustellen und zweitens wäre auch bei Strafbestimmungen bei Fehlverhalten des Managements nachzuschärfen. Dabei möchte ich aber bezweifeln, dass unsere aktuellen Politiker meistens als Berufspolitiker, die keine Erfahrung in der Industrie draußen gesammelt haben die Fähigkeit gekoppelt mit einer entsprechender Erfahrung dazu besitzen.
Das Problem mit dem Einzellieferanten ist nur durch die Sanktionen entstanden. Die Russen hätten geliefert wie in den letzten Jahrzehnten auch. Niemand sonst hätte das Gas so günstig geliefert. Die Regierung will unbedingt die Wirtschaft und Privathaushalte mit exorbitanten Preisen ruinieren. Die Regierung ist das Problem. Österreich hätte nicht mitmachen müssen bei den Sanktionen – die Regierung hat das aber so hingestellt. Sagt jetzt auch Dr. Zanger.