
Online-Tool: Im Burgenland kann man sich bald von der Impfpflicht befreien
Das Burgenland wird Befreiungen von der Corona-Impfpflicht über ein Online-Tool abwickeln, das derzeit erarbeitet wird. Dieses soll das Hochladen von entsprechenden Befunden und Attesten ermöglichen. Die Dokumente werden dann von einem Epidemiearzt geprüft.
Befreiungen sollen ausschließlich von Epidemie- und nicht von Amtsärzten vorgenommen werden. Fachambulanzen werde es im Burgenland nicht geben. Zentrale Stelle für Befreiungen sei das Online-Tool, so der Koordinationsstab. Einen Antrag können alle Burgenländer über 18 Jahre stellen, die schwanger sind, vor weniger als 180 Tagen infiziert waren, auch nach dreifacher Impfung nicht auf diese ansprechen oder aus medizinischen Gründen keine Immunantwort bilden bzw. nicht ohne Lebensgefahr geimpft werden können. Das Tool soll in den kommenden Tagen aktiviert werden.
Kommentare
Das ist natürlich nur der Versuch, sich die Antragsteller vom Hals zu halten. Laut Gesetz kann ein Amtsarzt die Befreiung ausstellen. Also soll auch jeder einen Termin dort verlangen und vorstellig werden.
Wer soll bei den Amtsärzten diese Termine koordinieren? Die Verwaltung ist speziell in diesem Bereich komplett unterbesetzt. Gerade in Corona-Zeiten wird alles auf den Fachbereich Gesundheit delegiert. Zudem fungieren Amtsärzte lediglich als Gutachtenaussteller anhand vorliegender Facharztbefunde. Eigene Diagnosen sind nicht… Ein Amtsarzt sollte zwar neutral agieren. Leider nur geschieht das nicht immer.
Eine Atemwegsinfektion kann man aus medizinischer Sicht nicht erfolgreich beimpfen, das war immer so und wird sich auch nicht ändern.
D.h. diese Impferei war von vorn herein schon ein Betrug! Des weitern stelle ich meinen Körper sicher nicht einem medizinischen Experiment zur Verfügung (bedingte Zulassung, teilweise noch keine Datenlage vorhanden). Da anscheinend eine der Aufnahmekriterien in die Politik Inkompetenz ist, kann ich diese Räuberbande nicht mehr vertrauen. Sie werden auf alle Fälle ihre Rechnung und der gerechten Strafe zugeführt werden. Take care!
Danke für die fachliche Information, Herr Univ.Prof.Dr.med.Obergscheit!
Online-Tool alleine verstößt gegen das Prinzip der Technik Neutralität, ist im Leitfaden zu E-Government so definiert. Kennt der Burgenländischen Sonnenkönig anscheinend nicht. Aber klar, nachdem der türkise Masterplan mit Haslauer ins Rollen kommt und Szekeres als Präsi keine Meter mehr hat…
Wenn jemand auf einen der Inhaltsstoffe der Impfungen allergisch ist, bekommt man eine Impfbefreiung.
Jetzt frage ich mich, woher man wissen soll, dass man allergisch ist, wenn in den Impfstoffen Inhaltsstoffe sind, die vorher noch nie Menschen verabreicht wurden. Das heisst es sind Inhaltsstoffe, die der Körper nicht kennen kann und von denen man nie weiss, ob ein Körper allergisch reagiert. Allergie baut sich nach einem Kontakt auf. Das kann nach dem 1. Kontakt schlimm ausgehen oder aber auch erst beim 2. Kontakt
Dann ist es zu spät
Es wird klüger sein, erst gar nicht die Bestätigung einzuholen, sondern im Strafverfahren auf eine ordentliche Untersuchung und einen medizinischen Gutachter zu bestehen, der die Impfunfähigkeit nach umfassender Prüfung bescheinigen oder ausschließen soll.
Der STAAT muss dir beweisen, daß du dich strafbar gemacht hast, und nicht DU mußt dem Staat beweisen, daß du korrekt lebst.
Es wird immer irrer.
Antrag auf Befreiung, so gehts: Man muß Attest hochladen und dem Epi Doc schicken.
Im Bestätigungs-Formular gibts für den Epi Doc anzukreuzen, dick hervorgehoben: Die vorliegenden Unterlagen reichen NICHT aus um eine Ausnahme zu bewilligen.
Also: “Die UNTERLAGEN reichen nicht aus” ist ein Verweigerungsgrund!! Der Epi Doc braucht NICHT zu nachzuforschen und nicht persönlich zu untersuchen!
Schickt der Patient zu wenig Unterlagen ists sein Problem! Kennt er ein Risiko nicht, oder vermutet ers nur und hat nichts schriftlich, ists sein Problem. NICHT elektronisch vorgelegt= nicht bewiesen. BEWEISLAST liegt beim schwachen Patienten! Beim KRANKEN! Beim Nichtfachmann!!!
Ja wo samma denn?
Wie weit wollen die Oberen es eigentlich noch treiben? Glauben Sie das Volk ist ewig sanftmütig und wird sie nicht verjagen?
@ Wie weit noch treiben? : Doch, doch – das Volk wird sie verjagen !! Und zwar bei Nacht ,Sturm, Hitze , mit Putz und Stingl… ! Einfach so… 🙂 🙂 Hoch lebe das NEUE Österreich !!!!
Wenn jemand auf einen der Inhaltsstoffe der Impfungen allergisch ist, bekommt man eine Impfbefreiung.
Jetzt frage ich mich, woher man wissen soll, dass man allergisch ist, wenn in den Impfstoffen Inhaltsstoffe sind, die vorher noch nie Menschen verabreicht wurden. Das heisst es sind Inhaltsstoffe, die der Körper nicht kennen kann und von denen man nie weiss, ob ein Körper allergisch reagiert. Allergie baut sich nach einem Kontakt auf. Das kann nach dem 1. Kontakt schlimm ausgehen oder aber auch erst beim 2. Kontakt
Dann ist es zu spät
und warum muss sich da jeder selber kümmern? sind doch alle daten gespeichert, wenn sie wissen wer “geimpft” ist und wer nicht dann kennen sie auch die Krankheit der Personen. man will es mit Absicht kompliziert machen.
Sie dürfen in die ELGA Akten nicht rein, viele sind auskunftsgesperrt. Datenschutz.
Daher wollen sie, daß man aus sich selbst heraus alles freiwillig einer anderen Datenbank vorlegt. Dann dürfen sie es verwursten.
Hinterlistig.
Bravo rotes Burgenland, die Mikl hat gar nicht so unrecht mit dem roten Gsi.
Leider… Ein Epidemiearzt kann das nicht überprüfen. Medizinische Gründe könnten nur Fachärzte prüfen, die dürfen aber nicht.