Außerhalb des Klassenzimmers bot die Lehrerin Gesundheits- und Sexualmotivationskurse an. Als „Orgasmus-Päpstin“ rief sie zu „selbstbewusster Nacktheit vor dem Spiegel“ auf. Der Bildungsdirektion Oberösterreich gefiel das alles nicht so wirklich. Ring wurde fristlos entlassen, wogegen sie nun gerichtlich vorging. “Ich will Gerechtigkeit und die Erlaubnis zurück, dass ich wieder als Lehrerin arbeiten darf”, wird sie im „Kurier“ zitiert.

Ring geht es um Gerechtigkeit

Dann die Überraschung: Die Bildungsdirektion bietet am Dienstag der entlassenen Lehrerin eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses an, wenn sie dafür die mediale Berichterstattung künftig unterlässt. Ring hatte zuvor betont, ihr gehe es “um Gerechtigkeit”, schließlich sei es aus ihrer Sicht problematisch, dass ein Dienstgeber, wie die Bildungsdirektion, in dieser Form Bezug auf ihrer Tätigkeit in der Freizeit nehme.

Darum geht es

Die Frau hatte unter dem Profilnamen “Orgasmus-Päpstin” in sozialen Medien Ratschläge für ein erfülltes Sexualleben gegeben. Laut Bildungsdirektor Alfred Klampfer habe eine Pädagogin in ihrem gesamten Verhalten darauf zu achten, dass “das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt”. Dies sei nicht mehr gegeben gewesen. Sie wurde entlassen. Dagegen geht die Frau nun gerichtlich vor. Beim ersten Termin am Dienstag in Linz einigte man sich auf einen Streitwert von 100.000 Euro und darauf, dass man noch einmal außerhalb des Gerichtssaales miteinander reden wolle.

Die Frau war nach ihrer Entlassung in Medien zitiert worden, dass sie nun als Sexualberaterin durchstarten werde. Von der Richterin darauf angesprochen, sagte ihr Anwalt Manfred Arthofer, dass seine Mandantin aber irgendwann bestimmt wieder als Lehrerin arbeiten wolle. Der Vertreter der Bildungsdirektion zeigte sich gesprächsbereit, über das Datum und die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses zu reden, verlangt allerdings eine Unterlassungserklärung bezüglich nicht näher präzisierter “medialer Berichterstattung”. Zudem sei es für die Bildungsdirektion “völlig ausgeschlossen”, dass die Frau noch einmal in Oberösterreich tätig werde. Sie hatte allerdings zuvor auch schon in Niederösterreich gearbeitet.

Dass die Lehrerin gepostet hatte: “Lass dich von mir berühren”, versehen mit einem Datum und einem Preis, ist für den Vertreter der Bildungsdirektion gar der Beweis, dass es hier eindeutig um eine “gewerbliche körperliche Dienstleistung” gehe. Der Anwalt der Klägerin konterte, es handle sich um einen Zoom-Kurs.