Der Vorwurf in der Anklageschrift gegen den Verwalter eines Campingplatzes bei Rosenheim klingt etwas antiquiert, ist jedoch top aktuell: “Beschimpfender Unfug” (§168 StGB) nennt sich die “Störung der Religionsausübung” die er sich vergangenen Sommer in der altehrwürdigen Dorfkirche im oberbayerischen Schechen geleistet hat. Dort trieb es der hauptsächlich wegen Betrugs Angeklagte ganz ungeniert mit seiner Verlobten auf dem Traualtar. Und filmte und fotografierte den blasphemischen Akt auch noch munter mit.

Inzwischen sind die beiden verheiratet und die Gattin bereits wegen des gotteslästerlichen Geschlechtsverkehrs abgeurteilt. 120 Tagessätze wurden ihr aufgebrummt, sie ist damit vorbestraft. Der Göttergatte, der es auch ansonsten faustdick hinter den Ohren zu haben scheint, soll erst im Dezember die Quittung vor dem weltlichen Gericht erhalten.

Neuweihe im Rahmen eines katholischen Bußritus

In der zuständigen Erzdiözese München und Freising hat man inzwischen beraten, wie kirchenrechtlich zu verfahren sei, nachdem der Traualtar eindeutig zweckentfremdet wurde. Die Entscheidung der Kirchenjuristen: Es liegt eine Schändung uns Entweihung des Altarraums, den Gläubigen ist durch diesen Umstand der Gottesdienst so nicht mehr zumutbar.  Zumal durch den öffentlichen Prozess nun jeder weiß, was in der Dorfkirche vorgefallen ist.

Die Folge: Der Bischof oder einer seiner Gesandten muss den Altar in Schechen neu weihen. Dies erfolgt in der katholischen Kirche im Rahmen eines liturgisch festgelegten Bußritus.