Die Bundesliga hat am heutigen Mittwoch die Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach der Prüfung und Evaluierung der von den Lizenzbewerbern abgegebenen Unterlagen die Lizenz-Entscheidungen für die Bundesliga-Saison 2022/23 getroffen. So mussten alle Bundesliga-Vereine ihre Unterlagen bis zum 3. März 2022 einreichen. Dabei gab es für die Wiener Austria einen Rückschlag. Die Veilchen erhielten in erster Instanz keine Lizenz. Das gab die Austria in einer Aussendung bekannt. Die vom Senat in Ergänzung verlangten Unterlagen habe man bereits fristgerecht bis nachgereicht. Dann könnte die Austria in zweiter Instanz die Lizenz erhalten. Innerhalb der kommenden Tage wollen die Wiener schriftlichen Protest gegen diesen Beschluss des zuständigen Lizenzsenats erheben.

Vorstand Gerhard Krisch gibt sich dennoch zuversichtlich: “Mit dem Investoren-Einstieg ist uns der erste Schritt in Richtung der wirtschaftlichen Stabilisierung des Vereins gelungen, allerdings sind noch viele Maßnahmen zur Kostensenkung und Erlössteigerung erforderlich, die wir im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens dargestellt haben. Aufgrund der Komplexität und Einmaligkeit des Investoren-Einstiegs ist es nachvollziehbar, dass die Bundesliga weitere Rückfragen an uns stellt. Wir sind zuversichtlich, dass wir alle Themen rechtzeitig klären können und hoffen auf einen positiven Bescheid in zweiter Instanz.“

Auch SKN St. Pölten und Wacker Innsbruck ohne Lizenz

Erhält die Austria doch noch die derzeit aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigerte Lizenz, muss sie mit einem Abzug von vier Punkten in die kommende Saison starten. Diese Sanktion samt einer 20.000-Euro-Geldstrafe verhängte die Liga für einen Fristverzug bei der Bekanntgabe des geprüften Jahresabschluss. Außer der Austria erhielten alle übrigen elf Bundesligisten das Oberhaus-“Pickerl” in erster Instanz. Das gilt auch für die aufstiegswilligen Austria Lustenau und FAC Wien sowie den GAK.

Die betroffenen Clubs können grundsätzlich innerhalb von acht Tagen neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen. Das Komitee gibt dann bis spätestens 27. April ein urteil ab.

Innerhalb von acht Tagen können die betroffenen Clubs neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen, das bis spätestens 27. April ein Urteil abgibt. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings neue Beweismittel nicht mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen.