Der bislang unbescholtene und von seinen Vorgesetzten bestens beurteilte Polizeibeamte hatte anlässlich eines kleinen Geburtstagsumtrunks am 13. März 2022 in der Nehammer-Wohnung offenbar zu tief ins Glas geschaut. Nach Dienstschluss wies er 1,2 Promille auf, als er mit einem Einsatzfahrzeug der Cobra einen Unfall mit Blechschaden verursachte. Hierfür kassierte der Beamte, der bereits im Verwaltungsstrafverfahren mit einem knappen halben Jahr Führerscheinentzug und 1200 Euro Strafe sanktioniert worden war, im Disziplinarverfahren eine weitere Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Die “Presse” berichtete zunächst darüber.

Politische Gegner von Nehammer hatten versucht, politisches Kapital aus dem Vorfall zu schlagen, zumal Ermittlungen gegen den Kanzler wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingeleitet worden waren. Es war kolportiert worden, dass der Regierungschef für den Cobra-Beamten bei der Staatsanwaltschaft interveniert hatte. Diese Ermittlungen wurden jedoch schnell eingestellt, für ein Fehlverhalten Nehammers gab es keinerlei Hinweise.

Beamter zeigte sich einsichtig und reumütig

Vor der Bundesdisziplinarbehörde war der Polizist, der nicht mehr bei der Cobra ist, geständig und reumütig. Laut der Behörde hat der Mann seine Dienstpflichten verletzt. Beamte seien verpflichtet, in ihrem Verhalten Bedacht darauf zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.

Als schwerste Dienstpflichtverletzung wertete die Behörde das alkoholisierte Steuern des Fahrzeuges. Hier müsse aus generalpräventiven Gründen eine Strafe verhängt werden, um zu verdeutlichen, „dass Alkohol am Steuer nicht toleriert wird“. Der Beamte sei aber reumütig, geständig und bisher disziplinarrechtlich unbescholten gewesen und verfüge über ausgezeichnete Dienstbeschreibungen. Daher sei die Geldstrafe von 6000 Euro „tat- und schuldangemessen“.

Der Beamte ist nicht mehr beim Sondereinsatzkommando Cobra eingesetzt, darf aber weiterhin Dienst bei der Polizei versehen.