Konkret werden insgesamt 590 Planstellen – verteilt über alle neun Bundesländer – weitergeführt bzw. neu geschaffen. Bisher waren physiotherapeutische Behandlungen, die zur Gänze von der Krankenkasse bezahlt wurden, nur in Wien, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg möglich. Ab Beginn des kommenden Jahres folgen Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten. „Kassenplätze sind rar und, wenn überhaupt vorhanden, oft mit langen Wartezeiten verbunden. Und die Zahlen belegen, steigende Lebenserwartung, Haltungsschäden, Abnützungserscheinungen, mangelnde Bewegung aber auch Behandlungen nach Operationen und Unfällen machen Physiotherapie als Teil der medizinischen Versorgung unverzichtbar“, sagt Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria. „Deshalb ist es für die Patientinnen und Patienten wichtig, diese Leistung sowohl flächendeckend verfügbar als auch niederschwellig zugänglich zu machen“, ergänzt sie.

Physiotherapie weiterhin verordnungspflichtig

Der Weg zur physiotherapeutischen Behandlung bleibt für die Patienten gleich. Die Leistung – egal ob sie von Vertrags- oder WahltherapeutInnen erbracht wird – muss auch ab 2022 von Haus- oder FachärztInnen verordnet werden. Bei Vertragstherapeuten ist eine chefärztliche Bewilligung nicht mehr notwendig. Auch das erleichtert den Zugang zur Physiotherapie. Unerlässlich ist eine Terminvereinbarung sowohl bei Vertrags- als auch Wahltherapeuten.