Es war einer jener Momente, die jeder schon einmal erlebt hat. Ein Kärntner (63) konnte nicht mehr anders, hielt sein Auto am Straßenrand an und ließ der Natur freien Lauf. Er verrichtete seine Notdurft. Hierzu musste er sich, abseits der geschäftigen Hauptstraße, hinter seinem Fahrzeug verstecken, um etwas Erleichterung zu finden. Der 63-Jährige beteuert, diskret gehandelt zu haben. Neben ihm war nur eine Bauruine, etwas weiter entfernt ein Bürogebäude.

Doch unbemerkt blieb er nicht: Aus eben diesem Gebäude fühlte sich ein Mann gestört. Kurzhand ließ er seine Arbeit ruhen, um dem Wildpinkler die Leviten zu lesen.

Pinkeln erlaubt? Entscheidung könnte richtungsweisend werden

Doch dabei blieb es nicht: Auch die Polizei erhielt Kenntnis von dem Vorfall, und schon kam Post von der BH Leibnitz. Absurd: Der Beschuldigte soll eine Geldstrafe zahlen.

Doch der Kärntner lässt das nicht auf sich sitzen und so landete der Fall nun vor dem  Landesverwaltungsgericht. Dort will man noch einmal der Sachverhalt geprüft und auch, ob öffentliches Pinkeln grundsätzlich als Anstandsverletzung zu werten sei. Ein Urteil, das für alle Männer in Österreich wegweisend und im besten Falle für Erleichterung sorgen könnte.