Ab Tempo 230 auf der Autobahn: Gewessler lässt die „Tatwaffe“ jetzt einkassieren
Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) will nun doch Auto-Beschlagnahmungen durchsetzen: “Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab.” Deutliche Verschärfungen gegen Schnellfahrer werden nun gesetzlich beschlossen, einzelne Fragen bleiben offen.
Massive Strafmaßnahmen gegen Raserei hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bereits im Vorjahr angekündigt. Ein gutes halbes Jahr später hat die Bundesregierung nun im Ministerrat das Paket auf den Weg gebracht. Ab März 2024 wird extremen Rasern das Auto zuerst weggenommen, dann versteigert. Darüber hinaus soll an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden – und zwar schon ab kommendem Oktober.
Die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetzes sollen dafür abgeändert werden.
Extreme Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet und außerhalb davon
Das beschlossene Paket richtet sich gegen Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Bei Wiederholungstätern kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs folgen. Ob es dazu kommt, werde individuell entschieden. Es gibt also keine klare Vorgabe, ab dem wievielten Mal der Raser sein Auto oder Motorrad verliert.
Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird – oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h –, kann die Behörde dieses “Verfallsverfahren” auch schon beim ersten Mal einleiten.
Was tun, wenn das Auto nicht dem Fahrer gehört?
Für Irritationen sorgt die Frage, was geschieht, wenn jemand nicht mit seinem eigenen Auto fährt – spricht: mit dem des Vaters oder einem geleasten Fahrzeug. Dann folgt ein Fahrverbot – das es eigentlich ohnehin schon gibt. Die kuriose Folge: Nur wenn man mit seinem eigenen Pkw rast, wird das Auto beschlagnahmt.
Dem Lenker eines Autos, das ihm nicht gehört, ist dann dauerhaft untersagt, eben dieses Fahrzeug weiterhin zu benutzen. Die Eigentümer dürfen den Pkw dann dem Betroffenen nicht mehr überlassen.
Verschärfung bei Abnahme des Führerscheins
Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.
Verkehrsministerin Gewessler erklärte, damit setze man nun auf allen Ebenen “umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtsloses Verhalten”. Sie verwies auf 142 Unfalltoten bisher in diesem Jahr. Wer mit seinem Auto mit 130 Stundenkilometern durch ein Ortsgebiet rase, der habe sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. “Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden”, so Gewessler. “Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab.”
Was Gewessler nicht aus der Statistik berichtete: Von den tödlichen Unfällen im Vorjahr (2022) passierten 22,7 % aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit – und die Zahl der schweren Raser-Unfälle ging gegenüber 2021 sogar zurück.
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