
Ab Tempo 230 auf der Autobahn: Gewessler lässt die „Tatwaffe“ jetzt einkassieren
Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) will nun doch Auto-Beschlagnahmungen durchsetzen: “Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab.” Deutliche Verschärfungen gegen Schnellfahrer werden nun gesetzlich beschlossen, einzelne Fragen bleiben offen.
Massive Strafmaßnahmen gegen Raserei hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bereits im Vorjahr angekündigt. Ein gutes halbes Jahr später hat die Bundesregierung nun im Ministerrat das Paket auf den Weg gebracht. Ab März 2024 wird extremen Rasern das Auto zuerst weggenommen, dann versteigert. Darüber hinaus soll an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden – und zwar schon ab kommendem Oktober.
Die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetzes sollen dafür abgeändert werden.
Extreme Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet und außerhalb davon
Das beschlossene Paket richtet sich gegen Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Bei Wiederholungstätern kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs folgen. Ob es dazu kommt, werde individuell entschieden. Es gibt also keine klare Vorgabe, ab dem wievielten Mal der Raser sein Auto oder Motorrad verliert.
Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird – oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h –, kann die Behörde dieses “Verfallsverfahren” auch schon beim ersten Mal einleiten.
Was tun, wenn das Auto nicht dem Fahrer gehört?
Für Irritationen sorgt die Frage, was geschieht, wenn jemand nicht mit seinem eigenen Auto fährt – spricht: mit dem des Vaters oder einem geleasten Fahrzeug. Dann folgt ein Fahrverbot – das es eigentlich ohnehin schon gibt. Die kuriose Folge: Nur wenn man mit seinem eigenen Pkw rast, wird das Auto beschlagnahmt.
Dem Lenker eines Autos, das ihm nicht gehört, ist dann dauerhaft untersagt, eben dieses Fahrzeug weiterhin zu benutzen. Die Eigentümer dürfen den Pkw dann dem Betroffenen nicht mehr überlassen.
Verschärfung bei Abnahme des Führerscheins
Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.
Verkehrsministerin Gewessler erklärte, damit setze man nun auf allen Ebenen “umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtsloses Verhalten”. Sie verwies auf 142 Unfalltoten bisher in diesem Jahr. Wer mit seinem Auto mit 130 Stundenkilometern durch ein Ortsgebiet rase, der habe sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. “Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden”, so Gewessler. “Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab.”
Was Gewessler nicht aus der Statistik berichtete: Von den tödlichen Unfällen im Vorjahr (2022) passierten 22,7 % aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit – und die Zahl der schweren Raser-Unfälle ging gegenüber 2021 sogar zurück.
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Kommentare
In unserer Verfassung ist Bewegungsfreihit garantiert, Zitat aus der Präambel: Artikel 4. Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung. Zitat ende. Ich darf also schneller als mit 30 km/h mich und mein Vermögen von hier nach dort in Sicherheit bringen mit meinem (in meinem Fall fiktiven) elektrischen Lastenfahrrad, wenn ich das für nötig halte. Und ich darf mich auch freizügig auf der Autobahn von Wien nach Salzburg bewegen. Das sagt unsere Verfassung, und: Überraschung! Verfassung geht vor. Alle die sonstigen StVO, “Luft hunderter” und so weiter sind NICHT im Verfassungsrang. Und die Wünsche der Frau Gewessler schon gar nicht, Gott sei Dank! Frei nach VdB sei die Schönheit der Verfassung gepriesen!
ich hasse Raser, habe schön öfter die Rennen am Gürtel hautnah gesehen/erlebt, aber Staat kassiert die Autos ein und versteigert sie? Was kassiert der Staat als Nächstes ? Das sind Ansagen von Personen mit totalitären Gedanken
Wahrscheinlich ist einer ihrer grünen Adepten draufgekommen, dass ihre Batterieautos bei 180 abregeln und die das auch nicht lange durchhalten bei einer Verfolgung.
Deshalb sieht man so viele Teslas immer auf der Kriechspur, weil sie, wie die Maus vor der Schlange, auf den Batterieladestand starren 🙂
Wie viele Tote gibt es bei alkoholisierten Lenkern und bei Rauschgiftlenkern, die high sind? Warum werden diese Lenker von Frau Gewessler geschont? Da ist was faul im Staate Dänemark, oder?
Bin auch dafür, dass Autos von Extremrasern beschlagnahmt und versteigert werden.
Unter Abwägung der Verhältnismässigkeit ist das in der Schweiz gängige Praxis
Die guten Freunde der Parteigenossen werden dann schon eine Ausnahme finden und Gewessler wird es nicht treffen denn die fliegt ja lieber 😏
Als in Berlin die Raser Menschen tot gefahren haben, waren hier aber alle dafür, dass man sie wegen Mord verurteilt und ihnen natürlich als erstes die Autos beschlagnahmt. Nur weil dass jetzt von Fr, Gewessler kommt soll es auf einmal nicht mehr richtig sein? Also Leute, wie scheinheilig seid ihr eigentlich.
der findige Autobesitzer wird halt ein notarielles Papier hinterlegt haben, dass das Auto der minderjährigen Tochter/Enkelin gehört.
Da der Zulassungsschein nicht automatisch als Besitznachweis zählt besitzt das Auto jemand anderer zb die Pfandleihe, die minderjährige o. ä. ….
Das hält sowieso niemals, jede Sportwagen oder Motorrad-Clique tauscht dann untereinander die Fahrzeuge und nix ist mit der Beschlagnahme…
Die sind nicht mal instand die momentanen geschwindigkeitsgrenzen zu kontrollieren. Fahre jeden tag landstrasse/autobahn/stadt, das ist teilweise ein horror.
die grüne Verkehrsformel lautet:
V³+R
(V hoch drei plus R):
-verbieten
-verteuern
-Vorschriftswahnsi*n:n
und “R”: sinnlose Radwege dazu.
Und die ÖVP macht wieder mit?
Oder haben wir mittlerweile eine grüne Alleinregierung?