Asyl-Maßnahmen verschärft: EU-Staaten einigen sich auf Kompromiss
Die EU hat im Streit um die Asylreform einen Kompromiss erzielt. Eine Krisenverordnung verschärft die Regeln, wenn Asylsysteme überlastet sind. Das kann längere Haft und strengere Grenzkontrollen bedeuten.
Im Streit um die Asylreform haben die EU-Staaten einen Kompromiss erreicht. Während der Sitzung der ständigen Vertreter in Brüssel haben die Mitgliedsländer den Weg für die sogenannte Krisenverordnung freigemacht. Diese wird als entscheidender Teil der Reform betrachtet. Die Krisenverordnung beinhaltet deutlich verschärfte Maßnahmen, die dann angewendet werden, wenn die Asylsysteme durch den Zustrom von Migranten kurz vor einer Überlastung stehen.
Die Krisenverordnung könnte zum Beispiel dazu verwendet werden, die Dauer, während der Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können, zu verlängern. Darüber hinaus könnte der Personenkreis erweitert werden, der für die geplanten strikten Grenzverfahren in Frage kommt.
Kompromiss zugunsten Italiens
Zuletzt gab es Streit zwischen Deutschland und Italien über die Rolle privater Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer. Der Kompromiss, der nun erzielt wurde, zeigt eine deutliche Tendenz zugunsten Italiens. Unter dem Druck der ultrarechten Regierung in Rom wurde ein Absatz aus dem Gesetzestext entfernt, der sich auf die Einsätze der Seenotretter bezog. Dieser Absatz besagte, dass die Auswirkungen dieser Rettungseinsätze nicht herangezogen werden dürfen, um den Beginn eines Krisenfalls festzustellen. Stattdessen wurde dieser Absatz nun als eine Zusatzklausel in den Entwurf aufgenommen.
Härterer Umgang mit Menschen aus "sicheren" Ländern
Grundsätzlich sehen die Pläne für die EU-Asylreform unter anderem einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern vor, die als relativ “sicher” gelten. Sie sollen künftig nach einem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Dort würde dann im Normalfall innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden, ob die Antragsteller Chancen auf Asyl haben. Wenn nicht, soll die betreffende Person umgehend zurückgeschickt werden.
EU-Länder, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, sollen zu Ausgleichszahlungen gezwungen werden.
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