Babler-Pläne: Jetzt droht sogar eine rückwirkende Erbschaftssteuer!
Offenbar möchte die SPÖ das Milliardenloch im Budget mit einer rückwirkenden Erbschaftssteuer stopfen. Im schlimmsten Fall könnten Landwirten, Familienbetrieben und Immobilienbesitzern saftige Nachzahlungen drohen – bis hin zur Enteignung. Alle Details dazu hier.
Droht jetzt eine kommunistische Enteignung durch die Hintertür? Neue Pläne der Babler-SPÖ geben jetzt Anlass zur Sorge. Konkret geht es um das neue SPÖ-Steuermodell, das rückwirkend hohe Erbschaftssteuern ermöglichen soll.
Demnach sollen künftig Vermögensteile ab einer Million Euro mit 25 Prozent besteuert werden. Für Werte zwischen fünf und zehn Millionen soll der Steuersatz auf 30 Prozent steigen, während jenseits von zehn Millionen Euro 35 Prozent fällig werden.
Besonders brisant: Die SPÖ möchte die Steuer durch einen “Freibetrag” auch rückwirkend anwenden. Konkret würde das bedeuten, dass alle Schenkungen und Erbschaften der letzten 30 Jahre betrachtet werden könnten. Bleiben diese unter einer Million Euro, fallen keine Steuern an. Wird die Grenze jedoch überschritten, drohen saftige Nachzahlungen!
Massive Kritik an rotem Vorstoß
Die Kritik an diesem Vorschlag ist freilich massiv. Vor allem Landwirte, Familienbetriebe und Immobilienbesitzer wären betroffen. Viele könnten die Steuerforderungen kaum begleichen, was zu einem Ausverkauf von Vermögenswerten führen könnte – de facto eine Enteignung!
Während die SPÖ ihren Vorschlag als “gerechte Verteilung” verteidigt, sehen Kritiker in ihm eine Bedrohung für den Mittelstand und eine Belastung für die ohnehin schon stark besteuerten Österreicher. Fraglich allerdings, ob sich ÖVP und NEOS in einer künftigen Dreier-Koalition an solchen neomarxistischen Enteignungsfantasien beteiligen werden. Es ist nämlich kaum vorstellbar, dass eine rückwirkende Besteuerung tatsächlich gesetzes- und verfassungskonform wäre.
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