Einigung in Brüssel: Für Senioren am Steuer reicht eine Selbsteinschätzung aus
Einigung bei der EU-Führerscheinreform: Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre erneuert werden sollen. Dabei dürfen kürzere Erneuerungsfristen im Alter von den einzelnen Ländern selbst festgelegt werden. Fahrtauglichkeitsprüfungen werden nicht verpflichtend sein.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bei der Reform der EU-Führerscheinregeln auf eine gemeinsame Position geeinigt. Demnach sollen Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden – kürzere Fristen im Alter sollen den jeweiligen Ländern überlassen werden, hieß es in einer Aussendung des Rats am Montag. Auch Fahrtauglichkeitsprüfungen sollen nicht verpflichtend sein. Alternativ können die EU-Staaten auf die Selbsteinschätzung der Fahrer setzen.
Die mögliche Prüfung des Gesundheitszustands bei der Erneuerung des Führerscheins, wie sie in einigen EU-Staaten üblich ist, hatte in Österreich die Wogen hochgehen lassen. Österreich habe sich hier immer sehr ablehnend positioniert, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) vor dem heutigen Ratstreffen in Brüssel. Sie gehe davon aus, dass solche Gesundheitschecks auch nach den Verhandlungen mit dem EU-Parlament weiter vom Tisch seien.
"Praktikabelste Lösung"
Sie plädierte jedenfalls klar dafür, dass Österreich bei der Umsetzung der Richtlinie auf die Selbsteinschätzung der Lenker setzt. Dies sei die praktikabelste Lösung, so Gewessler. Die Ministerin sprach sich auch dagegen aus, die Gültigkeitsdauer des Führerscheins bei älteren Menschen zu verkürzen. Für ihren Kollegen aus Berlin, den deutschen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), geht auch die Selbsteinschätzung zu weit. Er befürchtet, dass es dadurch zu mehr Bürokratie kommen werde.
Führerscheine in Österreich bereits befristet
In Österreich sind Führerscheine, die seit 2013 ausgestellt wurden, bereits grundsätzlich für 15 Jahre befristet. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden – in Österreich also die alten, rosa Papierscheine – bleiben bis 2033 gültig. Voraussetzung dafür ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die bzw. der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist. Die Papierscheine müssen jedoch spätestens bis zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden.
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