Ermittlungen in Schredder-Affäre wieder aufgenommen
Die Causa um die, unter falschem Namen vernichteten Festplatten, ist um eine Facette reicher. Der Mann der betonte, dass seine Identität nicht bekannt gegeben werden solle und auch kein Foto erscheinen dürfen, wird nun als Beschuldigter geführt.
Mit der Befragung eines ehemaligen Kabinettmitarbeiters von Gernot Blümel (ÖVP), der unter Türkis-Blau Kollege des “Schredderers” war und jetzt im Kabinett von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) tätig ist, ist die Causa um unter falschem Namen vernichteten Festplatten am Mittwoch wieder in den Ibiza-Untersuchungsausschuss zurückgekehrt. Der Mann betonte zu Beginn, dass er indes wegen einer “politisch motivierten Anzeige” von NEOS und SPÖ als Beschuldigter geführt werde.
Daher werde er auch von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen, sagte er – was er in weiterer Folge auch ausgiebig tat. Er habe bis dato keine Akteneinsicht gehabt und sei auch noch nicht einvernommen worden. Just entspann sich ein Streit zwischen den Fraktionen, nicht zuletzt, da die Auskunftsperson wiederholt auf eine “politisch motivierte Sachverhaltsdarstellung” verwies.
In der der APA vorliegenden Sachverhaltsdarstellung, die Krainer und NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper eingebracht hatten, geht es vorwiegend um die Unterdrückung von Beweismitteln. Dem Mitarbeiter im Kanzleramt wird darin vorgeworfen, nur drei von fünf ausgebauten Festplatten seinem Kollegen zur Vernichtung übergeben zu haben, weswegen dieser zwei behalten haben müsse. Gegenüber orf.at bestätigte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen falscher Auskunft, die sich noch im Anfangsstadium befänden.
Wiewohl er zu keinem der Beweisthemen etwas sagen könne, wolle er die Gelegenheit nutzen, mit “Mythen und Unwahrheiten” aufzuräumen und aufzuklären, hatte der Mann zuvor erklärt. Denn bewusst werde die Festplattenvernichtung im Mai 2019 nach dem Platzen von Türkis-Blau immer mit dem Ibiza-Video vermischt. Weder habe er das Ibiza-Video als Original noch als Kopie “jemals besessen”, bis zur Veröffentlichung habe er nichts von dessen Existenz gewusst. “Ich habe das Video bis jetzt nicht gesehen, außer der bekannten Szenen”, meinte er.
Vernichtung von Festplatten sei üblicher Vorgang
Die Vernichtung der Festplatten aus den Multifunktionsgeräten sei zudem ein “üblicher Vorgang” und wegen der sensiblen Informationen, die sich darauf befinden, auch “notwendig und rechtmäßig”. Dies sei auch von den Vorgängerregierungen so gehandhabt worden, was im Übrigen auch von Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein bestätigt worden sei. Die Auskunftsperson verwies zudem auf eine unmittelbar vor der Befragung vom Bundeskanzleramt veröffentlichte Stellungnahme, wonach ausgeschlossen werden könne, dass es sich bei den im Mai 2019 vernichteten Festplatten um Laptop-Festplatten gehandelt habe. Darüber hinaus wurde dem Bundeskanzleramt durch den Lieferanten der Multifunktionsgeräte bestätigt, dass die vernichteten Festplattentypen in Multifunktionsgeräten des Lieferanten funktionierten. (APA/red)
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