Klaus Führlinger war mitten drin: als ÖVP-Abgeordneter im Ibiza-Untersuchungsausschuss und als erfahrener Rechtsanwalt. Umso klarer fällt jetzt sein Urteil nach der schriftlichen Begründung des OLG Wien aus. „Das OLG hat den Freispruch klar begründet und eine sehr nachvollziehbare Entscheidung getroffen“, unterstreicht Führlinger gegenüber dem exxpress und ebenso auf Instagram. Für jeden, der im Ausschuss gesessen sei und die Befragungsmethoden kenne, sei von Anfang an klar gewesen: „Kurz hat im UA auf eine Ja-oder-Nein-Frage eine klare Antwort gegeben.“

Dann wird er deutlich: „Zu keinem Zeitpunkt hatte ich das Gefühl, dass der Bundeskanzler falsch oder wahrheitswidrig ausgesagt hat. Ich war von der Diskussion darüber überrascht, mehr noch von den Ermittlungen und der Anklage.“ Das Urteil der ersten Instanz habe er – „wie viele Kollegen im Anwaltsbereich“ – für ein glasklares Fehlurteil gehalten. „Unsere Ansicht wurde durch das OLG Wien bestätigt.“

OLG Wien kassiert Ersturteil: „rechtlich verfehlt“

In der jetzt veröffentlichten Urteilsausfertigung macht das OLG Wien kurzen Prozess mit dem Schuldspruch: Die Aussagen von Sebastian Kurz seien nicht objektiv falsch gewesen, der Tatbestand der falschen Beweisaussage sei damit nicht erfüllt. Das Ersturteil wird von der zweiten Instanz als „rechtlich verfehlt“ eingestuft – der exxpress berichtete.

Für Führlinger ist das auch eine Ohrfeige für jene, die den Prozess mit aller Gewalt vorantreiben wollten: „Mit einem klareren Blick auf die Ermittlungsergebnisse hätte sich die Justiz einen enormen Zeitaufwand – elf Verhandlungstage – und viel Geld erspart.“

Vier Jahre Ermittlungen, dutzende Zeugen, ein Prozess über viele Tage – am Ende bleibt ein Freispruch, den das OLG nun schriftlich untermauert. Kritiker sehen einen Justiz-Irrweg, der politisch hoch aufgeladen gewesen war, aber am Ende in sich zusammengefallen ist