Gender-Gaga: Anrede "Damen und Herren" soll verfassungswidrig sein
Die deutsche Wissenschaftlerin Ulrike Lembke sorgt für Furore: genderfreie Sprache sei verfassungswidrig. Darunter falle auch die gängige Formulierung “Sehr geehrte Damen und Herren”.
Was die gendergerechte Sprache angeht, scheiden sich die Geister. Während das eine Lager in ihr eine Maßnahme zur Gleichberechtigung sieht, meint das andere, es würde die Kommunikation nur unnötig verkomplizieren. Die Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität Berlin, Ulrike Lembke, ist der ersteren Gruppierung zugehörig. Sie erweitert die Debatte um den Aspekt: verzichtet man aufs Gendern, sei das gar verfassungswidrig.
Sehr geehrte Damen, Herren und "X"?
Das würde in der Praxis bedeuten, dass Schreibfloskeln, wie die gängige Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“, als überholt gelten – ja sogar als verfassungswidrig. Die Wissenschaftlerin verweist auf Inter-, Trans- und non-binäre-Personen, die sich durch die Formulierung ausgeschlossen fühlen würden. Hierbei ginge es darum, dass jedes menschliche Lebewesen das Grundrecht auf Gleichberechtigung hat.
Wissenschaftlerin pro Gendersternchen
Auch im Gesetz sei das verankert. So erklärt Lembke in einem Interview mit der Bild, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Dritten Option 2017“, das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung nun neu verstanden werden muss. Dies betreffe neben Frauen auch Trans-, non-binäre und Inter-Personen.
„Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke in ihrem Gutachten. Der Einsatz des Gendersternchens sei kein Fehler, es sei die „Verwirklichung zentraler Anforderungen an verfassungskonformes Verwaltungshandeln“.
"Verpflichtung zum Gendern ist absurd"
Gegenstimmen zu der Auffassung Lembkes äußert unter anderem Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner (Uni Augsburg): „Aus dem Grundgesetz ist die Pflicht zum Gebrauch einer Gendersprache nicht ableitbar. Hier wird aus Artikel 3 etwas herausgelesen, was man offenbar ideologisch für wünschenswert hält“.
Auch Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache, zeigt sich skeptisch: „Aus dem Grundgesetz eine Verpflichtung zum Gendern herauszulesen, ist völlig absurd.“
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