Auffallend zurückhaltend war die Vorarlberger Politik, als die Islamische Föderation (AIF) Ende Mai, Anfang Juni zur mittlerweile schon 18. Türkischen Kulturmesse ins Dornbirner Messezentrum geladen hatte. Dass dort auch türkische Israel-Hasser- und -Hasserinnen auftreten sollten, von denen eine nach dem Hamas-Überfall im Oktober 2023 zu Allah um die Vernichtung Israels gebetet hatte, hielt SPÖ-Bürgermeister Markus Fäßler, ÖVP-Stadträtin Barbara Röser und Wirtschaftsbund-Geschäftsführer Christoph Thoma nicht von einem Messerundgang ab. Fäßler rief auf Facebook zum Verständnis für andere Kulturen auf.

Kulturschock-Messe

Dieses Verständnis fällt freilich jener Vorarlbergerin schwer, die diese Messe ebenfalls besucht und am Stand der Duisburger Buchhandlung Tugra Kitabevi ein Buch erstanden hatte, dessen Titel „Grundwissen für Frauen – Gemäß der hanafitischen Lehre” Basis-Informationen über den Islam verspricht. Die Lektüre dieses auf der ältesten sunnitischen Rechtsschule basierenden Elaborats bewirkte bei der interessierten Österreicherin einen Kulturschock. Denn der türkische Autor Rauf Pehlivan liefert auf 524 Seiten ein mit hiesigen Wertvorstellungen absolut unvereinbares Weltbild, was aber auf Gegenseitigkeit beruhen dürfte.

Der Astec-Verlag bewirbt das Buch auf seiner Webseite als Bestseller.Astec Verlag/Screenshot

Gleich auf den ersten Seiten hagelt es Kritik an den christlichen Gesellschaften Europas. Die Gleichheit zwischen Mann und Frau habe „dazu geführt, dass die Aufgaben, welche Gründe für den Fortbestand der Menschheit sind, vernachlässigt wurden“. Hunderttausende Frauen und Mädchen wollten nicht heiraten, beklagt der Autor, aber nicht, weil sie etwa Nonnen werden wollen, „nein, weil sie ihrer sexuellen Lust freien Lauf lassen wollen”. Ein paar hundert Seiten weiter wird Europa dann als Folge des „gemischten Lebens von Frau und Mann” eine Wiederholung der Geschichte prognostiziert: „In den Zivilisationen der Griechen und Römer war dies der Anfangsgrund des Untergangs und heute steht Europa ebenfalls vor diesen Gefahren.“

Frau unter dem Mann

Dazwischen findet sich ein Sammelsurium an absurden, haarsträubenden und teils wohl strafrechtlich relevanten Ansichten, die jedoch – da mit Koransuren und Hadithen theologisch untermauert – ernst zu nehmen sind. Weil es ein Buch für Frauen ist, wird ihren Rechten und Pflichten viel Platz eingeräumt, wobei Pehlivan mit Sure 2:228 gleich Klarheit schafft: „Und den Frauen stehen die gleichen Rechte zu wie sie die Männer zur gültigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen.”

Verwirrte Frauen

Das wirkt sich auch auf den Stellenwert der Frau als Zeugin aus. Dass islamisches Recht die Zeugenaussage eines Mannes gleich gewichtet wie die von zwei Frauen, habe jedoch „nichts mit dem Wert und der Menschlichkeit der Frau zu tun, sondern nur mit Vergesslichkeit, Verwirrung und Missverständnis”. Die Frau werde „jeden Monat halb krank wegen ihrer Blutung, hat Schwangerschaftszeiten, Geburtszeiten, Wochenbett und all diese körperlichen Veränderungen, weswegen der Islam sagt: ,Die Frau kann etwas vergessen, deswegen muss ihr bei der Zeugenschaft geholfen werden‘.“

Mangelhafte Frauen

An anderer Stelle wird der Frau ein weiterer Mangel vor Augen geführt: „Weil die Frau beispielsweise drei Monate im Jahr aufgrund ihrer Menstruation nicht betet und der Mann aber das gesamte Jahr, wird sie im Vergleich zum Mann als mangelhaft bezeichnet.”

Diese Rangordnung hat auch konkrete Auswirkungen im Liebesleben, wie Seite 472 zu entnehmen ist. Dort geht es um „Das Verweigern des Geschlechtsaktes“, wobei Selbstbestimmung eher nicht und wenn, dann nur in gut begründeten Ausnahmefällen vorgesehen ist. Heißt es doch: „Wenn eine Frau ohne die Erlaubnis ihres Mannes (freiwillig) fastet und sich deswegen davon zurückhält den Wünschen ihres Mannes nachzukommen, lastet Allah ihr die Schuld von drei Sünden auf.“

Mekka der Islam-Fundis: Türkische Kulturmesse in Dornbirn.Foto/privat

Erst Sex, dann kochen

Noch deutlicher die Botschaft der zwingenden sexuellen Verfügbarkeit hier: „Wenn eine Frau zum Geschlechtsverkehr gerufen wird und sie gerade beim Kochen am Ofen ist, soll sie dem Ruf ihres Ehemannes nachkommen.” Und „wenn ein Mann seine Frau ins Bett ruft und die Frau sich weigert (ohne Entschuldigungsgründe) und der Mann schläft mit gebrochenem Herzen, verfluchen die Engel diese Frau bis zum Morgen.”

Erst Sex, dann Kochen.Screenshot/Grundwissen/S. 472

Kinderehe

Ehefrau kann nach der hanafitischen Lehre auch schon ein Kind werden, denn: „Die Geschlechtsreife ist keine Bedingung für die Gültigkeit der Nikah (= Heirat).” Das Mädchen muss nicht einmal selbst das Ja-Wort geben: „Eine Heirat, die durch den Wali (= Vormund) oder Stellvertreter durchgeführt wird, ist ebenfalls gültig.”

Push-Up-BH verboten

Wie frau sich zu kleiden hat ist ebenfalls klar geregelt: „Wenn die Kleidung einer Frau

  • a) den gesamten Körper bedeckt (ausgenommen Hände und Gesicht),
  • b) nicht eng und transparent ist,
  • c) keine Ähnlichkeit zu Männerkleidung oder besonderen Kleidungen der Nichtmuslime hat,
  • d) ihren Schmuck nicht zeigt,

dann ist diese Kleidung eine islamische Kleidung.”

Auch fürs darunter gibt es Vorschriften. So ist es „Haram (verboten, Anm.) mit Push-Up-BH oder anderen, welche die Brüste betonen, zwischen Fremden herumzulaufen”. Beten in Strumpfhosen ist nur dann gestattet, wenn diese „so dick sind, dass sie die Hautfarbe nicht zeigen”. Frau hat auch auf ihre Stimme zu achten: „Wenn die Stimme der Frau verführerisch, melodisch und wohlklingend ist, zart zerbrechlich fein gestimmt und somit Grund für Fitna (= Versuchung) wird, ist sie Haram.”

Schlagen der Frau

Das Kapitel „Das Schlagen der Frau” vermittelt muslimischen Bräuten Grundwissen über der Widerspenstigen Zähmung. Auf Seite 522 wird das heikle Thema freundlich eingeleitet: „Der Islam hat erst dem Mann befohlen, mit seiner Frau warmherzig und gut umzugehen. … Die Behauptung, dass der Islam ohne irgendwelche Begründungen erlaubt, die Frau zu schlagen, ist eine unbegründete Behauptung.”

Es braucht demnach also eine Begründung, damit dem Mann die Hand auskommen darf. Und die liefert Sure 4:34: „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben … Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“

Daraus folgt für den ehelichen Alltag: „Wenn die Frau ihre Augen auf andere Männer wirft, ihre Augen außerhalb des Hauses sind und ihren Mann nicht mehr beachtet. … Was man dann machen soll, ist folgendes:

  1. Mit den Frauen reden und gute Ratschläge geben.
  2. Wenn sie sich nicht bessern, die Betten trennen, und
  3. wenn sie noch immer nicht aufhören, sie zu schlagen (mit der Bedingung, keine harten Schläge zu benutzen).“
Tugendhaft sein, sonst gibt es Schläge!Screenshot/Grundwissen/S. 522

Also, werte Muselmänner, wohlgemerkt: Nur ein bisschen schlagen, nicht die Frau gleich krankenhausreif prügeln! Das österreichische Strafrecht sieht das mit der Gewalt in der Ehe zwar deutlich restriktiver, aber um hiesiges Recht geht es in dem Buch nicht.

Das war erst der Anfang. Morgen folgt Teil 2 – und der hat es in sich.

Steinigung, Judenhass, Dschihad gegen den Westen – und Österreich schaut zu? Wir zeigen, mit welchen Aussagen das „Frauen-Lehrbuch“ zu Gewalt aufruft, warum sogar Töchter zum Töten animiert werden – und welche Behörden jetzt wirklich handeln. Und welche weiterhin nicht.

Morgen ab 9 Uhr auf exxpress.at: Der zweite Teil der Enthüllung über das Islamisten-Buch von Dornbirn.