Seit rund eineinhalb Jahren treffen sich ehemalige Mitglieder der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim jeden Donnerstag- und Freitagmittag zum Gebet und um gleichzeitig gegen die Schließung ihrer Moschee zu protestieren. Hintergrund: Im Juli 2024 hatte das Bundesinnenministerium das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verboten. Das IZH galt über Jahre als zentrale Plattform schiitischer Mullahs in Deutschland und als ideologischer Außenposten des iranischen Regimes. In diesem Zuge wurde auch die Imam-Ali-Moschee in Frankfurt geschlossen. Ihr Betreiber, das „Zentrum der Islamischen Kultur“, gilt als Teilorganisation des IZH – also ebenfalls als extremistische schiitische Organisation, die dem Mullah-Regime in Teheran und der Terrororganisation Hizbollah aus dem Libanon nahesteht.

Die damalige Innenministerin Nancy Faeser begründete das Verbot mit einer islamistischen Ideologie, die sich gegen Menschenwürde, Frauenrechte, eine unabhängige Justiz und den demokratischen Staat richte. Ermittler hatten bereits im November 2023 bundesweit 55 Objekte durchsucht und umfangreiches Material sichergestellt. Die Auswertung erhärtete laut Ministerium den Extremismusverdacht. Zudem unterstütze das IZH die Terrororganisation Hizbollah und verbreite aggressiven Antisemitismus.

Ungeachtet des Verbots findet der Protest regelmäßig direkt auf der Fahrbahn vor der Moschee statt, obwohl dadurch der Verkehr beeinträchtigt, Straßen gesperrt und Buslinien umgeleitet werden. Auch für das Jahr 2026 meldeten die Organisatoren die Treffen erneut offiziell an. Das Motto lautet: „Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee“.

Stadt scheitert vor Gericht trotz Verkehrschaos

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main wollte dem einen Riegel vorschieben. Die Begründung: Es handele sich nicht um Versammlungen im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz, sondern um primär gottesdienstähnliche Veranstaltungen. Und die gehören aus Sicht der Stadt nicht auf die Straße und schon gar nicht mit erheblichen Verkehrsfolgen.

Die Veranstalter zogen im Eilverfahren vor Gericht. Zunächst zum Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – mit Erfolg. Und nun auch vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Die Beschwerde der Stadt wies das Gericht hingegen zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Das Gericht stellte klar: Versammlungsfreiheit sei nicht auf Reden, Plakate oder Sprechchöre beschränkt. Geschützt seien auch nichtverbale Ausdrucksformen. Selbst religiöse Handlungen könnten Teil einer Versammlung sein, wenn sie der öffentlichen Kommunikation dienten. Genau das sei hier der Fall. Der Zweck der Treffen bestehe nicht allein in der Religionsausübung. Entscheidend sei, dass die Teilnehmer öffentlich gegen die Schließung der Moschee protestierten.

Das Gebet, so das Gericht, sei ein „performativer Ausdruck“ der Botschaft: Wir wollen diese Moschee nutzen, dürfen es aber nicht. Dass dies mitten im öffentlichen Raum geschieht, sei Teil der Aussage.

Das Urteil bedeutet also nichts anderes als: Die Stadt muss weiterhin hinnehmen, dass an zwei Tagen pro Woche Straßen gesperrt, Buslinien umgeleitet und Verkehrsbehinderungen in Kauf genommen werden. Und das wegen regelmäßig wiederkehrender Aktionen von Personen aus dem Umfeld einer Organisation, die vom Bundesinnenministerium verboten wurde.

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