Menschenrecht auf saubere Energie? Die Klimaschützer gehen in Straßburg vor Gericht
Eigentlich setzen Menschenrechte dem Staat eine Grenze: Politik darf das Recht auf Leben oder auf freie Meinungsäußerung nicht verletzen. Das Gegenteil bezwecken die Klimaschützer: Sie wollen das Recht auf saubere Energie im Dienste des Klimaschutzes durchsetzen – womit sie die Kernaufgaben des Staates massiv ausweiten.
Für vier heimische Klima-Aktivisten ist das Recht auf saubere Energie offenbar ein Grundrecht – ebenso wie jenes auf frei Meinungsäußerung oder auf Privatbesitz. Deshalb soll ihnen zufolge der Staat dafür zuständig sein. Deshalb ziehen die vier Österreicher nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Global 2000 und Anwalt Reinhard Schanda. Sie sehen ihre Rechte nämlich durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet. Zuvor waren sie mit einer Klimaklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert.
Umstieg auf klimafreundliche Energien – außer Atomkraft
Die Kläger pochen auf den Umstieg auf klimafreundliche Energien. Die Hoffnung der Klima-Aktivisten: Die Verwendung fossiler Energieträger erhält ein gesetzlich verbindliches Ablaufdatum, gestaffelt bis 2040: „Wir wollen unser Recht auf saubere Energie vor Gericht durchsetzen, weil die Politik nicht ausreichend handelt. Alle Analysen zeigten, dass wir mit bestehender Klimapolitik die Ziele weit verfehlen werden“, sagte Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000.
Zu diesen sauberen Energien zählt für die Aktivisten allerdings nicht Atomkraft, denn die wird von der Nichtregierungsorganisation Global 2000 schon seit mehr als 40 Jahren bekämpft, also von der ersten Stunde ihres Bestehens. „Atomkraft macht krank“, heißt es auf der Homepage von Global 2000.
Fehlender Klimaschutz angeblich lebensbedrohlich
Die Argumentation der vier Kläger – ein Pensionist, eine Berufsaktivistin, ein Bürgermeister und eine Biobäuerin: Die politische Untätigkeit beim Klimaschutz verletze ihr Menschenrecht auf Leben. Der VfGH wies diesen Antrag im Juli zurück.
Einleuchtend ist die Argumentation der Kläger nicht. Die weitere Verwendung fossiler Energieträger wäre demzufolge lebensgefährlich. Ausgerechnet der neue Vorsitzende des UN-Weltklimarats hat solche Warnungen vor der Klima-Apokalypse kürzlich energisch zurückgewiesen. Die Menschheit könnte eine Temperatursteigerung von 1,5 Grad verkraften und werde deshalb nicht zugrunde gehen, stellte Prof. Jim Skea fest – der eXXpress berichtete.
Überdies sind Grundrechte primär Abwehrrechte gegen den Staat. Rechte – etwa auf freie Meinungsäußerung, Privatleben und Eigentum – sind von ihm demnach immer zu achten und zu schützen. Dem Wirkungsbereich des Staates wird damit eine Grenze gesetzt. Bei den Klimaschützern ist es genau umgekehrt: Sie halsen dem Staat immer mehr Verpflichtungen auf, womit sein Zuständigkeitsbereich permanent wächst.
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