Nach Start der eXXpress-Kinderschutz-Petition: Strafverschärfungen sind durch!
Hunderttausende eXXpress-Leser machten Druck, unterzeichneten unsere große Petition zum Kinderschutz. Mit Erfolg! Die türkis-grüne Bundesregierung einigte sich auf Strafverschärfungen. Wir kennen die Details:
Der Fall des ehemaligen TV-Stars Florian Teichtmeister (43) ließ in Österreicher niemanden kalt. Nach dem – in den Augen vieler Beobachter zu milden – Urteil gingen auch bei vielen eXXpress-Lesern die Wogen hoch. Der Druck auf die Politik, die Strafen zu verschärfen, zeigt jetzt Wirkung. Am Mittwoch verkündet die Koalition: Die Strafverschärfungen sind durch!
Höhere Strafen bei mehr Bildern
Für den Besitz von Darstellungen missbrauchter Jugendlicher im Alter von 14 bis 17 Jahren werden die Strafen künftig von einem Jahr Haft auf zwei Jahre verdoppelt. Sind die Opfer unter 13 Jahre alt, sieht das neue Gesetz eine Haftstrafe von drei Jahren vor.
Besitzt ein Täter eine Vielzahl an Bildern – bei Florian Teichtmeister war die Rede von 76.000 Dateien – steigen die Strafen zudem noch einmal an. Zudem verschwindet der Begriff “Pornographie” aus dem Gesetz.
Überblick Änderungen:
- Strafen werden verdoppelt bzw. verdreifacht, Einführung eines Mindeststrafmaßes von sechs Monaten
- „Vielzahl“ wird als zusätzliche Erschwernis aufgenommen
- Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot, keine Erfordernis der Erwerbstätigkeit oder -Absicht im Tatbegehungszeitpunkt
- Änderung von „pornographische Darstellungen“ auf „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“ – kürzer „Darstellungen von Kindesmissbrauch“
Änderungen im Strafmaß:
- Besitz Darstellungen von Missbrauch Jugendlicher (14 bis 17 Jahre): 1 Jahr Haft → 2 Jahre
- Besitz Darstellungen von Missbrauch von Kindern (bis 13 Jahre): 2 Jahre Haft → 3 Jahre Haft
- Besitz einer Vielzahl Darstellungen von Missbrauch Jugendlicher (14 bis 17 Jahre): 6 Monate bis 3 Jahre Haft
- Besitz Vielzahl Darstellungen von Missbrauch von Kindern (bis 13 Jahre): 6 Monate bis 5 Jahre
- Herstellung oder Anbieten von Darstellungen von Missbrauch Minderjähriger: 1 bis 5 Jahre
- Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen von Missbrauch Minderjähriger mit dem Zweck der Verbreitung: 1 bis 10 Jahre Haft
Jugendstaatssekretärin Plakolm erfreut über Verschärfung
Zu den ersten Unterstützern der Petition zählte Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP). Für sie war klar:„Strafen müssen aus meiner Sicht die Werte einer Gesellschaft widerspiegeln”. Die heutige Einigung auf die Verschärften Strafen sind für sie nun ein gelungenes Beispiel für Anlassgesetzgebung. “Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit Anlässe gegeben hat, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen”, so Plakolm gegenüber dem eXXpress. “Mir sind die Verschärfungen ein echtes Anliegen und ich bin sehr froh, dass sich meine Hartnäckigkeit in der Sache schlussendlich ausgezahlt hat und die Verschärfungen unter Druck nun zustande kommen.“
Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot
Die Verschärfung macht nun den Unterschied, ob zukünftig verurteilte Sexualstraftäter als freie Menschen den Gerichtssaal verlassen oder eben nicht. “Wir geben mit dieser Gesetzesänderung der Justiz die notwendigen Mittel in die Hand. Konkret verdoppeln und verdreifachen wir das Strafmaß für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch anfertigen oder konsumieren”, so Plakom. Zukünftig wird es zudem nicht mehr möglich sein, dass Menschen, die sich einmal an Kindern und Jugendlichen vergangen haben, nach Tilgung ihrer Strafe wieder als Feriencampbetreuer oder Kinderfußballtrainer arbeiten können.
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