Nach Terror-Sprüchen gegen Israel auf Demos in Wien: Polizei schreitet nicht ein
Pro-Palästina-Demos, die Terroristen in Schutz nehmen, empören zunehmend die Öffentlichkeit. Ausgerechnet vor dem Bundeskanzleramt wurde ein bekannter Spruch von Terrororganisationen ausgerufen. Die Polizei wird dagegen dennoch nicht einschreiten, wie sie nun erklärt.
Für besonders scharfe Kritik hatte in Wien die Versammlung „Protest gegen das Hissen der Israelischen Fahne am Bundeskanzleramt“ gesorgt. Ausgerechnet auf dem Ballhausplatz wurde mehrmals der Spruch „From the river to the sea, Palestine must be free“ ausgerufen (auf Deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina muss frei sein“).
Dabei handelt es sich um einen bekannten Schlachtruf terroristischer Gruppen und ihrer Sympathisanten. Sie meinen damit die Errichtung eines Staates Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer, der gleichzeitig den Staat Israel auslöscht und ebenso seine Bürger.
Ehemaliger Staatsanwalt sieht Verdacht auf Verhetzung
Nun erklärt die Wiener Polizei auf X (Twitter): „Nach derzeit geltender Judikatur erfüllt der Satz ‚From the river to the sea, Palestine will be free!‘ nicht den Tatbestand der Verhetzung.“
Bezüglich der hier besonders polarisierenden Versammlung „Protest gegen das Hissen der Israelischen Fahne am Bundeskanzleramt“: Nach derzeit geltender Judikatur erfüllt der Satz „From the river to the sea, Palestine will be free!“ nicht den Tatbestand der Verhetzung (1/3)
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) October 17, 2023
Das hat den bekannten Juristen und ehemaligen Präsidenten der Internationalen Staatsanwältevereinigung Gerhard Jarosch auf den Plan gerufen. Er sieht die Staatsanwaltschaft nun am Zug, ist sich aber nicht sicher, ob auch sie hier keinen Tatbestand von Verhetzung sieht. Auf X kommentiert Jarosch: „Es ist auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die rechtliche Bedeutung einer Handlung nach dem StGB zu prüfen, die Kriminalpolizei nimmt hier nur Beweise auf. ‚From the river to the sea…‘ würde ich allerdings sehr intensiv als Verhetzung prüfen!“
Es ist auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die rechtliche Bedeutung einer Handlung nach dem StGB zu prüfen, die Kriminalpolizei nimmt hier nur Beweise auf.
— Gerhard Jarosch (@GerhardJarosch) October 17, 2023
“From the river to the sea…” würde ich allerdings sehr intensiv als Verhetzung prüfen! https://t.co/3cwvANeVt0
Berichte an Staatsanwaltschaft geplant, vereinzelt Anzeigen
Die Polizei kündigte auch an, einen Bericht der Staatsanwaltschaft Wien zukommen zu lassen. „Auch bezüglich der anderen, bei dieser Versammlung skandierten Parolen werden im Verdachtsfalle Berichte an die Staatsanwaltschaft gesendet, die über eine weitere Strafverfolgung entscheidet.“
Bisher bestehe aber „kein eindeutiger Anlassfall, die Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz aufzulösen“. Aufgrund unzweideutiger Aussagen von Demonstranten sei es aber „zu Anzeigen bezüglich Verhetzung und gefährlicher Drohung“ gekommen.
Bisher war kein eindeutiger Anlassfall gegeben, die Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz aufzulösen.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) October 17, 2023
Es kam jedoch in den vergangenen Tagen aufgrund eindeutiger Aussagen von einzelnen Versammlungsteilnehmern bereits zu Anzeigen bez. Verhetzung und gefährlicher Drohung. (3/3)
Kommentare