Nächster Justiz-Flop: Ermittlungen gegen Ex-„Presse“-Chefredakteur eingestellt
Wir kennen das mittlerweile: Zuerst viel Aufregung rund um einzelne Chats – und am Ende schaut doch nichts hinaus. So war es auch bei Ermittlungen gegen den Ex-„Presse“-Chef Rainer Nowak und Altbundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), die sich auf eine anonyme Anzeige gestützt haben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen gegen Ex-„Presse“-Chefredakteur Rainer Nowak eingestellt. Die WKStA bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der „Presse“, der ein Einstellungsantrag vorliegt. Die Vorwürfe gestützt auf eine anonyme Anzeige gegen Sebastian Kurz und Rainer Nowak erhärteten sich demnach nicht.
Der Akt hatte behauptet, der frühere „Presse“-Chef Rainer Nowak habe der Politik eine „wohlgesonnene“ Berichterstattung angeboten, um ORF-Generaldirektor zu werden. Dafür würde sogar Nowaks Lebensgefährtin, Valerie Hackl, befördert.
Vorwürfe in der Anzeige entpuppen sich als substanzlos
Das Ermittlungserfahren der WKStA dazu betraf überdies Altkanzler Sebastian Kurz, die Ex-Minister Gernot Blümel und Norbert Hofer sowie Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Nun stellte die WKStA in ihrer Einstellungsbegründung fest, dass die „Durchsicht der (…) digitalen Korrespondenz zwischen Schmid, Nowak und Hackl ein ganz anderes Bild ergibt als in der anonymen Anzeige geschildert. Von der behaupteten Druckausübung kann keine Rede sein.“ Allenfalls habe sich ein „freundschaftliches Verhältnis“ gezeigt. Und: „Im Datenbestand finden sich keine Hinweise für eine strafrechtlich relevante Verquickung zwischen der Berichterstattung durch Nowak und der Bestellung von Hackl.“
Zweifel an Zuverlässigkeit des anonymen Hinweisgebers
Überdies äußerte die Behörde „erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Behauptungen“ des „anonymen Hinweisgebers“. Es fehlten auch „Anhaltspunkte“ dafür, dass man die Unabhängigkeit des ORF untergraben wollte. Im Gegenteil: Sehr „zum Missfallen von Schmid“ habe Nowak sehr wohl „kritische Berichte“ verfasst.
Johannes Zink, der Anwalt von Nowak, hält gegenüber der „Presse“ fest: „Die WKStA hat in ihrer Einstellungsbegründung ausführlich klargestellt, dass hier keine Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte genommen wurde und auch keine wie immer geartete Straftat mit Zusammenhang mit Postenbesetzungen erfolgt ist“.
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